BDE begrüßt Referentenentwurf zum Recht auf Reparatur und fordert ambitionierte Umsetzung

80 Prozent entscheiden sich aus Kostengründen gegen Reparaturen

19.01.2026

Berlin, 19.01.2026 – Hohe Reparaturkosten und fehlende Ersatzteile halten Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin davon ab, defekte Elektrogeräte reparieren zu lassen. Das zeigt eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband: 80 Prozent der Befragten verzichten aus Preisgründen auf eine Reparatur, obwohl sie ihr Gerät eigentlich weiter nutzen würden. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft ausdrücklich den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 über das Recht auf Reparatur.

„Der Referentenentwurf setzt ein wichtiges Signal: Reparieren soll für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder eine realistische und attraktive Option werden“, sagt Anja Siegesmund, Geschäftsführende Präsidentin des BDE. „Jetzt kommt es darauf an, die neuen Vorgaben konsequent und verbraucherfreundlich umzusetzen – mit fairen Preisen, verlässlicher Ersatzteilverfügbarkeit und praxistauglichen Verfahren.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Hersteller künftig für bestimmte Produktgruppen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung Reparaturen anbieten und transparent über Reparaturmöglichkeiten sowie Ersatzteile informieren müssen. Zudem soll die Reparatur gegenüber dem Neukauf gestärkt werden, etwa durch ein standardisiertes Reparaturformular und mehr Preistransparenz. Aus Sicht des BDE sind das zentrale Voraussetzungen, um die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern und Ressourcen zu schonen.

Besonders relevant ist dabei die Frage der Ersatzteilverfügbarkeit. Laut Umfrage konnten 52 Prozent der Befragten ein Gerät bereits einmal nicht reparieren lassen, weil passende Teile fehlten. „Mehrere Wochen auf ein Ersatzteil zu warten oder gar keines zu bekommen, ist im Alltag nicht akzeptabel“, so Siegesmund. „Der Gesetzentwurf muss sicherstellen, dass Ersatzteile schnell, zu angemessenen Preisen und über einen ausreichenden Zeitraum verfügbar sind.“

Der BDE weist darauf hin, dass Reparaturen ein zentraler Baustein der Kreislaufwirtschaft sind – ebenso wie Wiederverwendung und hochwertiges Recycling. „Jedes Gerät, das länger genutzt wird, spart Rohstoffe und vermeidet Emissionen. Und wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, sorgen die Unternehmen der privaten Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft dafür, dass wertvolle Materialien zurückgewonnen werden“, betont Siegesmund.

Zusätzlich zu den im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen spricht sich der BDE für ergänzende finanzielle Anreize aus. Ein bundesweiter Reparaturbonus könne die Wirkung des Gesetzes deutlich verstärken. Erfahrungen aus Thüringen sowie aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass solche Instrumente die Reparaturbereitschaft erhöhen, Elektroschrott reduzieren und messbare CO₂-Einsparungen erzielen. Auch Repair-Cafés und lokale Reparaturnetzwerke leisten einen wichtigen Beitrag, indem sie Wissen vermitteln und Reparaturen niedrigschwellig ermöglichen.

„Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft“, so Siegesmund abschließend. „Damit es seine volle Wirkung entfalten kann, braucht es jetzt eine ambitionierte nationale Umsetzung, flankiert durch finanzielle Anreize und den Schulterschluss mit Reparaturbetrieben, Kommunen und der Recyclingwirtschaft.“

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Dirk Böttner-Langolf

Leitung Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit