Berlin, 04.03.2026 – Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. hat dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ein Gutachten vorgelegt, mit dem die Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette der Recyclingwirtschaft in den geplanten Industriestrompreis ermöglicht werden soll. Konkret geht es um die nachträgliche Anerkennung des Teilsektors „Rückgewinnung“ (NACE-Code 38.21 nach NACE Rev. 2.1).
Matthias Harms, kommissarischer BDE-Präsident, erklärt:
„Die Kreislaufwirtschaft ist essenziell, um den Produktionsstandort Deutschland resilient aufzustellen. Der Industriestrompreis ist unverzichtbar, damit Kreislaufwirtschaft in Deutschland wettbewerbsfähig betrieben und Investitionen angestoßen werden können.“
Hintergrund ist der europäische Beihilferahmen „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF). Danach können Mitgliedstaaten weitere (Teil-)Sektoren in den Anwendungsbereich des Industriestrompreises aufnehmen, sofern bestimmte Schwellenwerte erfüllt sind. Maßgeblich sind insbesondere Handelsintensität, Stromintensität sowie deren Produkt auf Unionsebene. Voraussetzung ist der Nachweis durch ein unabhängiges, sachverständig geprüftes Gutachten auf Basis repräsentativer EU-Daten der letzten drei Jahre.
Der BDE hatte wiederholt kritisiert, dass zahlreiche energieintensive Tätigkeiten der Recyclingwirtschaft bislang nicht von der maßgeblichen Teilliste 1 des Anhangs I der Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) erfasst sind.
Das von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) erstellte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Teilsektor „Rückgewinnung“, die im europäischen Rechtsrahmen vorgesehenen Schwellenwerte auf Unionsebene deutlich überschreitet. Sowohl die Handelsintensität als auch die Stromintensität liegen jeweils bei mindestens fünf Prozent; auch das Produkt beider Kennzahlen übersteigt die maßgebliche Zwei-Prozent-Schwelle.
Harms betont: „Die Energiepreise treiben die Produktionskosten in Deutschland erheblich. Als energieintensive Branche ist die Recyclingwirtschaft besonders betroffen. Es ist das vollkommen falsche Signal, ausgerechnet Unternehmen der Kreislaufwirtschaft, die trotz hohem Energieeinsatz einen entscheidenden Beitrag für CO₂-Einsparung und Rohstoffsicherung leisten, den Zugang zu wettbewerbsfähigen Strompreisen zu verwehren.“
Der BDE weist in seinem Begleitschreiben an das Bundeswirtschaftsministerium unter anderem darauf hin, dass die Recyclingindustrie eine Schlüsselrolle für die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Erreichung der klima- und umweltpolitischen Ziele der Europäischen Union einnehme. Wörtlich heißt es: „In einer Zeit zunehmender geopolitischer Unsicherheiten und fragiler globaler Lieferketten leistet sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit mit strategischen und kritischen Rohstoffen und stärkt damit die Widerstandsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Durch die Rückgewinnung und Aufbereitung von Sekundärrohstoffen verringert sie die Abhängigkeit Europas von Rohstoffimporten aus Drittstaaten und stärkt damit die strategische Autonomie des Wirtschaftsstandorts.“
„Jetzt entscheidet sich, wie ernst es Bundesregierung und Kommission mit dem Appell zu mehr Kreislaufwirtschaft meinen. Kreislaufwirtschaft und Recycling müssen am Standort Deutschland wettbewerbsfähig bleiben. Aktuell erleben wir das Gegenteil. Die Krise beispielsweise im Kunststoff- oder Glasrecycling ist bereits existentiell“, so Matthias Harms.