BDE fordert klare Grünstahl-Kriterien und kritisiert LESS-Systemfehler

Bewertung muss dem tatsächlichen CO₂-Fußabdruck folgen – Rezyklat-Anreize im EU-Industrie-Rahmen dürfen nicht durch Sonderregeln ausgehebelt werden.

Klimawirkung realistisch abbilden: BDE fordert klare Treibhausgas-Kriterien für „grünen Stahl“ und kritisiert Systemfehler im LESS-Standard

Bewertung allein über den tatsächlichen CO₂-Fußabdruck notwendig – Rezyklat-Anreize im europäischen Industrie-Rahmen dürfen nicht durch Sonderregeln ausgehebelt werden.

Berlin, 29.07.2026. Vor dem Hintergrund anstehender europäischer Weichenstellungen zur Definition von „grünem Stahl“ – unter anderem im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR), des Pakts für saubere Industrie und des geplanten Industrial Accelerator Act – drängt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. auf eine Klassifizierung, die sich ausschließlich an den tatsächlichen CO₂-Emissionen orientiert. Die Stahlindustrie verursacht laut der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission (JRC) rund 5 bis 6 Prozent aller Treibhausgasemissionen der EU. Wie das künftige Klimalabel ausgestaltet wird, entscheidet maßgeblich über die Bevorzugung von Produkten in öffentlichen Vergaben sowie Förderprogrammen und setzt damit entscheidende Anreize für die Rohstoff- und Energiewende entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

In der Debatte um das passende Bewertungssystem stehen sich im Wesentlichen zwei Modelle gegenüber: der Ansatz der europäischen Forschungsstelle JRC und der von der Wirtschaftsvereinigung Stahl entwickelte LESS-Standard (Low Emission Steel Standard). Während beide Systeme korrekterweise den gesamten Bilanzraum von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor (Cradle-to-Gate) inklusive der vorgelagerten Lieferkette erfassen, unterscheiden sie sich in ihrer Bewertungslogik grundlegend. Während das JRC auf fixe, absolute CO₂-Grenzwerte setzt, arbeitet der LESS-Standard mit einer sogenannten „Sliding Scale“. Dieses Verfahren koppelt die zulässige Emissionsschwelle an den eingesetzten Schrottanteil. Je weniger Rezyklat in der Produktion verwendet wird, desto höher fällt der CO₂-Ausstoß aus, der für das Erreichen einer guten Umweltklasse akzeptiert wird.

„[ZITAT 1 VORSCHLAG: „Ein Umweltlabel darf ökologische Tatsachen nicht relativieren. Die sogenannte ‚Sliding Scale‘ im LESS-Standard ist ein gravierender Konstruktionsfehler: Wer primären Erz-Stahl herstellt, darf nach diesem Modell mehr als dreimal so viel CO₂ ausstoßen wie ein Schrottverarbeiter und erhält dennoch dieselbe Grünstahl-Klasse. Das nimmt Beschaffern jegliche verlässliche Orientierung und bremst den Einsatz von Recyclingrohstoffen aus, statt ihn zu fördern.“ – Bernd Fleschenberg, Vorsitzender des Arbeitskreises Metallrecycling im BDE]“

Der BDE entkräftet in diesem Zusammenhang auch das häufig vorgebrachte Argument einer drohenden Schrottknappheit, mit dem Befürworter der Sliding Scale die Sonderregeln für die primäre Hochofenroute begründen. Zwar bleibt erzbasierter Stahl global auf absehbare Zeit unverzichtbar, eine akute Versorgungsnot an Schrott liegt in Europa jedoch nicht vor. Eine aktuelle Untersuchung der Ernst-Abbe-Hochschule Jena prognostiziert für das europäische Schrottaufkommen bis zum Jahr 2050 ein stetiges Wachstum von etwa 1,6 Prozent pro Jahr, insbesondere bei Post-Consumer-Altschrotten. Der BDE fordert daher, Vorreiter bei der Emissionseinsparung nach dem Prinzip eines Energielabels („Top-Runner“) direkt zu belohnen, anstatt emissionsintensive Verfahren rechnerisch schönzufärben.

Zugleich reicht auch die derzeitige Systematik des EU-JRC-Vorschlags in ihrer jetzigen Form nicht aus, da die vorgesehenen Klassengrenzen zu wenig Ambition aufweisen und theoretisch selbst konventionellem Hochofenstahl die Einstufung als „grüner Stahl“ ermöglichen würden. Neben einer deutlichen Anhebung der Ambitionsniveaus verlangt der Verband daher die frühzeitige Festlegung eines verbindlichen Minderungspfads für die Schwellenwerte im delegierten Rechtsakt, um Anlagenbetreibern und Investoren die nötige Planungs- und Investitionssicherheit zu garantieren.

„[ZITAT 2 VORSCHLAG: „Die Transformation der Industrie gelingt nur mit ehrlichen Marktbedingungen und langfristiger Planungssicherheit. Wir brauchen ein Grünstahl-Label, das sich strikt am absoluten CO₂-Fußabdruck ausrichtet und einen verbindlichen Minderungspfad festlegt. Nur so belohnen wir echte Klimaziele und schaffen verlässliche Anreize für die Investitionen von morgen.“ – Dr. Andreas Bruckschen, Hauptgeschäftsführer des BDE]“

Aus Sicht des BDE ergeben sich daraus fünf zentrale Kernforderungen für die künftige Grünstahl-Definition: Erstens muss die Bewertung ausschließlich über den absoluten CO₂-Fußabdruck auf Cradle-to-Gate-Basis ohne aufweichende Sonderregeln wie die „Sliding Scale“ erfolgen. Zweitens ist die vorgelagerte Lieferkette zwingend mit einzubeziehen, um eine Auslagerung emissionsintensiver Prozessschritte ins Nicht-EU-Ausland zu unterbinden. Drittens muss das Klassifizierungssystem Vorreiter belohnen, statt emissionsintensive Verfahren zu schützen. Viertens müssen die Schwellenwerte des JRC-Vorschlags spürbar ambitionierter gestaltet werden. Fünftens braucht es einen rechtlich verbindlichen Minderungspfad im delegierten Rechtsakt, um verlässliche Investitions- und Planungssicherheit für die gesamte Branche zu schaffen.

Kontakt

Dirk Böttner-Langolf

Leitung Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Dr. Carmen Stolze

Fachreferentin Metallrecycling