Jahressteuergesetz 2026: BDE warnt vor Privilegien für Kommunale

Bundesrat will interkommunale Zusammenarbeit steuerlich begünstigen / BDE fordert gleiche steuerliche und vergaberechtliche Rahmenbedingungen

Berlin, 5. Oktober 2026. Der BDE-Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. kritisiert den Beschluss des Bundesrates zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darin auf, sich auf europäischer Ebene für eine Umsatzsteuerbegünstigung der interbehördlichen und interkommunalen Zusammenarbeit einzusetzen. Bestehende Kooperationen von Bund, Ländern und Kommunen sollen dadurch fortgeführt und künftig weiter ausgebaut werden können. Dies setzt das falsche Signal und droht, bestehende Wettbewerbsvorteile kommunaler Anbieter weiter zu verstärken.

Bereits heute führen steuerliche und vergaberechtliche Sonderregelungen dazu, dass Leistungen innerhalb kommunaler Strukturen vergeben und damit dem Wettbewerb entzogen werden können. Dazu gehören steuerliche Vorteile bei bestimmten Formen der interkommunalen Zusammenarbeit ebenso wie Ausnahmen im Vergaberecht und Inhouse-Vergaben. Private Unternehmen werden dadurch bei vergleichbaren Leistungen strukturell benachteiligt.

Welche Folgen umsatzsteuerliche Privilegien für den Wettbewerb haben können, zeigt auch der Postmarkt. In ihrem 14. Sektorgutachten Post vom 10. Dezember 2025 kritisiert die Monopolkommission, dass dort nur einzelne Anbieter, insbesondere die Deutsche Post, von Umsatzsteuerbefreiungen profitieren. Sie empfiehlt, die bestehenden Befreiungen für entsprechende Geschäftskundenleistungen abzuschaffen und so gleiche steuerliche Wettbewerbsbedingungen herzustellen.

„Wer kommunale Kooperationen zusätzlich steuerlich privilegiert, belohnt nicht bessere Leistung, sondern den Rückzug aus dem Wettbewerb. Das trifft gerade mittelständische Familienunternehmen. Daseinsvorsorge muss sich an Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit messen lassen, nicht an der Eigentumsform“, erklärt Dr. Andreas Bruckschen, Hauptgeschäftsführer des BDE.

Der BDE fordert die Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs für die interkommunale Zusammenarbeit in § 2b UStG. Auch vergaberechtliche Sonderregelungen für die interkommunale Zusammenarbeit und Inhouse-Vergaben müssen auf ihre Wettbewerbswirkungen überprüft werden. Öffentliche und private Marktakteure brauchen gleiche steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen.

Zugleich wächst der Trend, zuvor privat erbrachte Entsorgungsleistungen wieder in kommunale Strukturen zu überführen. Der BDE erhält vermehrt entsprechende Rückmeldungen aus verschiedenen Regionen Deutschlands, insbesondere aus dem Bereich Bioabfall. Für kleinere und mittelständische Familienunternehmen kann der Verlust solcher Aufträge erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Es ist deshalb falsch, auf europäischer Ebene zusätzliche Sonderregeln für kommunales Wirtschaften zu schaffen.

Auch die vom Bundesrat geforderten „praxisgerechten Lösungen“ im nationalen Umsatzsteuerrecht dürfen nicht dazu führen, weitere Gestaltungsspielräume zulasten privater Wettbewerber zu eröffnen. Stattdessen fordert der BDE einen Rechtsrahmen, der für staatliche und private Marktteilnehmer nach denselben marktwirtschaftlichen Grundsätzen funktioniert.

Jüngeren Prognosen zufolge könnte die Staatsausgabenquote 2026 mehr als 51 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichen. Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Anreize zur Verlagerung wirtschaftlicher Leistungen in staatliche Strukturen ein falsches Signal.

Private Entsorgungs- und Recyclingunternehmen gewährleisten bundesweit Entsorgungsleistungen und investieren kontinuierlich in moderne Anlagen, Digitalisierung und Recyclingtechnologien. Damit leisten sie nicht nur einen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz, sondern können auch öffentliche Haushalte und Gebührenzahler entlasten. Voraussetzung dafür sind faire und verlässliche Rahmenbedingungen, die Leistung und Investitionen ermöglichen, unabhängig davon, ob ein Anbieter öffentlich oder privat organisiert ist.

Kontakt

Dirk Böttner-Langolf

Leitung Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Pressesprecher

Jens Loschwitz

Geschäftsführer / Justitiar