Berlin, 27. März 2026 – Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. begrüßt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit seinem heute veröffentlichten Eckpunktepapier zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien den überfälligen Einstieg in ein deutsches Textilgesetz vollzieht. Der Verband sieht darin einen wichtigen Schritt, um die anhaltende Krise bei Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling von Alttextilien strukturell zu adressieren und die textile Kreislaufwirtschaft in Deutschland auf eine tragfähige Grundlage zu stellen. Die Eckpunkte sehen insbesondere vor, dass Hersteller künftig die finanzielle Verantwortung für Sammlung, Beförderung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien übernehmen.
„Wir freuen uns, dass mit dem Eckpunktepapier nun ein erster Orientierungsrahmen für die nationale Gestaltung der Herstellerverantwortung für Textilien vorliegt. Die Branche braucht endlich einen verlässlichen Rechtsrahmen, der die tatsächlichen Kosten der Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Verwertung abbildet“, sagt Dr. Andreas Bruckschen, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDE.
Positiv bewertet der BDE, dass Hersteller die finanzielle Verantwortung für Sammlung und Verwertung der Alttextilien tragen sollen und die organisatorische Verantwortung bei privatwirtschaftlich organisierten Organisationen für Herstellerverantwortung liegen soll. Der BDE hatte sich für ein solches Modell der „Systeme im Wettbewerb“ eingesetzt, weil es eine wirksame und kosteneffiziente Organisation der Kreislaufführung von Textilien gewährleistet.
Die geplante Sammelverantwortung in den Händen der Organisationen für Herstellerverantwortung hält der BDE für den richtigen Ansatz. Dieser Plan sollte aber auch konsequent zu Ende gedacht werden. Kritisch ist beim Thema Sammlung insbesondere, dass das Eckpunktepapier einzelnen Akteursgruppen Sonderrollen einräumt, die über eine 1:1-Übernahme der EU-Abfallrahmenrichtlinie hinaus gehen. Während öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Optierungsmöglichkeiten zur Eigenverwertung erhalten und gemeinnützige Sammler über die Übergabe gesammelter Mengen mitentscheiden können, sollen gewerbliche Sammler ihre Alttextilien grundsätzlich an die Organisationen für Herstellerverantwortung abgeben. Aus Sicht des BDE drohen hier die Gefahr des „Cherry Pickings“ und weiterer Wettbewerbsverzerrungen zulasten eines fairen, leistungsorientierten Systems.
„Die erweiterte Herstellerverantwortung kann nur funktionieren, wenn sie wettbewerbsneutral ausgestaltet wird. Es darf keine Privilegierung einzelner Sammelakteure geben. Entscheidend ist, dass die Organisationen für Herstellerverantwortung die Sammelverantwortung tatsächlich aus einer Hand organisieren können und Aufträge diskriminierungsfrei vergeben werden“, betont Bruckschen.
Der BDE begrüßt, dass Hersteller Beiträge auch auf Basis von umwelt- und kreislauffreundlichen Qualitätskriterien der Textilien zahlen sollen. Erfahrungen aus dem Verpackungsrecht zeigen aber, dass das ohne klare Regeln und einen ordnungsrechtlichen Rahmen nicht über den Wettbewerb der Systeme zu vollziehen ist. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass ein funktionierendes Ökomodulationsmodell auf Basis der zukünftigen Kriterien der europäischen Ökodesign-Verordnung entwickelt wird.
Der BDE wird sich mit seiner Stellungnahme bis zum Ende der Konsultationsfrist gewohnt konstruktiv in das Verfahren einbringen. Ziel bleibt ein Textilgesetz, das ökologische Lenkungswirkung mit fairen Wettbewerbsbedingungen verbindet, bestehende Sammel- und Recyclingstrukturen stärkt und die Voraussetzungen für mehr Wiederverwendung und hochwertiges Recycling schafft.