Berlin, 25. Februar 2026 – Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. bewertet den im Trilog erzielten Kompromisstext zur Europäischen End-of-Life Vehicles Regulation (ELV) als wichtigen Schritt für die europäische Kreislaufwirtschaft.
Die Trilogparteien Parlament, Rat und Kommission konnten sich letzten Dezember auf einen Kompromisstext zum Gesetzesentwurf einigen. Mit der heutigen Abstimmung des Umweltausschusses (ENVI) und des Binnenmarkt-Ausschusses (IMCO) im Parlament gilt die inhaltliche Ausgestaltung der Verordnung als weitgehend festgelegt.
„Der Kompromiss schafft mehr Rechtsklarheit für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette“, erklärt Dr. Andreas Bruckschen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDE. „Er stärkt die Rolle der Kreislaufwirtschaft und setzt verbindlichere Rahmenbedingungen für die Behandlung von Altfahrzeugen.“
Herstellerverantwortung verbindlicher ausgestaltet
Zentral ist aus Sicht des BDE die europaweit präzisierte Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Klare Vorgaben für Organisation, Finanzierung und Transparenz der Systeme seien entscheidend für funktionierende Stoffkreisläufe. Besonders positiv bewertet der Verband, dass sich die Gebühren zur Beteiligung an den Systemen an der nachhaltigen Gestaltung von Neufahrzeugen orientieren sollen, nicht zuletzt der Recyclingfähigkeit und dem Anteil an recyceltem Material.
„Eine klar geregelte Herstellerverantwortung, die auf Recyclingfähigkeit der Fahrzeuge und die Verwendung von recycelten Stoffen ausgerichtet ist, bildet die Grundlage für faire Wettbewerbsbedingungen und eine Kreislaufwirtschaft im Fahrzeugbereich.
Hier bringt die Verordnung ein deutliches Plus an Verbindlichkeit und setzt wichtige Impulse“, so Bruckschen.
Verbindliche Vorgaben für Rezyklateinsatz und Recyclingqualität
Der Kompromissentwurf sieht im Kunststoffbereich nunmehr verbindliche Mindestrezyklateinsatzquoten von 15 Prozent, 6 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, und 25 Prozent nach 10 Jahren, vor. Anrechenbar sind ausschließlich Rezyklate aus Verbrauchsabfällen, bzw. „post-consumer plastic waste“.
Im Stahl- und Aluminiumbereich sollen entsprechende Quoten für post-consumer Schrotte zwei Jahre nach Inkrafttreten über einen delegierten Rechtsakt festgelegt werden. Hierzu führt die Kommission eine Verfügbarkeitsstudie durch, wobei im Aluminiumbereich auch die Verfügbarkeit von pre-consumer Schrotten bzw. Industrieabfällen untersucht werden soll.
„Verbindliche Rezyklatanteile fördern einen stabilen Markt für Recyclingrohstoffe. Entscheidend ist nun, dass die Ausgestaltung praktikabel bleibt und die Qualitätsanforderungen an recycelte Stoffe realistisch definiert werden“,
betont Bruckschen.
Klarere Abgrenzung von Altfahrzeugen
Positiv bewertet der BDE zudem die präzisere Definition, wann ein Fahrzeug als Abfall gilt beziehungsweise wann ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dies ist ein wesentlicher Baustein zur Eindämmung illegaler Verbringungen von Altfahrzeugen, für die fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ein Exportverbot in Drittstaaten gilt. Schwächen sieht der Verband jedoch in der Regelung, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden der Halter fünf Jahre Zeit hat, zu entscheiden, ob der das Fahrzeug verschrottet – erst dann gilt es als Altfahrzeug – oder zu reparieren und eine Neuzulassung zu beantragen; in dieser Zeit könnte das Exportverbot für Altfahrzeuge umgangen werden.
„Nur mit klaren Kriterien lässt sich sicherstellen, dass Altfahrzeuge ordnungsgemäß in zugelassenen Anlagen behandelt werden. Das stärkt Umwelt- und Ressourcenschutz gleichermaßen. Insofern wäre bei wirtschaftlichen Totalschäden eine „umgekehrte“ Fiktion wünschenswert gewesen – das heißt ein Fahrzeug sollte so lange als Altfahrzeug gelten und dem Exportverbot unterliegen, bis der Halter eine neue Zulassung beantragt“, erklärt Bruckschen.
Fokus auf Umsetzung
„Mit der politischen Einigung ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Jetzt kommt es darauf an, die Vorgaben europaweit einheitlich und praxisnah umzusetzen“, so der stellv. Hauptgeschäftsführer des BDE, Dr. Andreas Bruckschen abschließend.