EU-ETS darf Entsorgungssicherheit und Kreislaufwirtschaft nicht schwächen

BDE fordert praxistaugliche Ausgestaltung für thermische Siedlungsabfallbehandlung – Kosten sind vorhersehbar, weitergabefähig und europäisch fair zu regeln

17.07.2026

Berlin/Brüssel, 17. Juli 2026. Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag zur Revision des Europäischen Emissionshandels EU-ETS vorgelegt. Nach erster Bewertung sieht der Entwurf [die Einbeziehung der thermischen Siedlungsabfallbehandlung in das EU-ETS ab dem Jahr … / eine stufenweise Einbeziehung / eine weitere Prüf- und Übergangsphase] vor.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft mahnt eine praxistaugliche, verlässliche und europäisch abgestimmte Umsetzung an.

BDE-Präsident Matthias Harms erklärt:

„Die Kreislaufwirtschaft leistet einen zentralen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Das gilt auch für die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen, die nicht recycelt werden können und sicher entsorgt werden müssen.
Eine Einbeziehung in den Emissionshandel darf deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, dass sie die Abfallhierarchie stärkt, Recycling unterstützt und keine Fehlanreize zulasten der Entsorgungssicherheit setzt.“

Der BDE sieht folgende Punkte als zwingend an: Kostenwirkungen müssen frühzeitig erkennbar und für Unternehmen, Kommunen und Auftraggeber kalkulierbar sein. Es ist rechtssicher zu regeln, dass zusätzliche ETS-Kosten entlang bestehender Vertrags- und Entsorgungsstrukturen verursachergerecht weitergegeben werden können. Es braucht eine wirksame europäische Flankierung, damit Abfälle nicht in günstigere, aber ökologisch schlechtere Entsorgungswege ausweichen. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Einnahmen aus der Emissionsbepreisung nicht zweckentfremdet werden, sondern in die thermische Abfallverwertung zurückfließen und dort in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestiert werden können.

Timo Poppe, Vorsitzender der Geschäftsführung von EEW Energy from Waste und Mitglied des BDE-Präsidiums, betont:

„Thermische Abfallbehandlungsanlagen entscheiden nicht darüber, welche Produkte in Verkehr gebracht werden und welche Restabfälle am Ende in der Anlage ankommen. Sie erfüllen einen gesetzlichen und gesellschaftlichen Entsorgungsauftrag. Wenn der Emissionshandel hier künftig greift, muss die Regulierung diese Realität abbilden. CO₂-Kosten dürfen nicht bei den Anlagenbetreibern hängenbleiben, sondern müssen verursachergerecht und rechtssicher zugeordnet werden können.“

Der BDE warnt insbesondere vor einer rein fiskalischen Belastung der thermischen Abfallbehandlung ohne gleichzeitige Korrektur anderer Entsorgungswege. Würde einzig die thermische Behandlung verteuert, drohen ökologische Fehlsteuerungen: Mengen aus der thermischen Verwertung könnten in die bloße Beseitigung abwandern – zulasten von Mitgliedstaaten wie Deutschland, die seit Jahrzehnten in hochwertige Abfallbewirtschaftung investiert haben. Der BDE fordert daher ausdrücklich die gleichzeitige Bepreisung der Deponierung. Notwendig sei daher eine europäisch konsistente Regelung im Zusammenspiel mit dem angekündigten Circular Economy Act.

Harms weiter: „Wer Klimaschutz im Abfallsektor ernst meint, muss die gesamte Entsorgungskette betrachten. Es wäre kontraproduktiv, wenn eine höhere Belastung der thermischen Behandlung am Ende Deponierung oder Abfallexporte attraktiver macht. Die EU muss sicherstellen, dass hochwertige Verwertung und sichere Entsorgung gestärkt werden im Gegensatz zu schlechteren Alternativen.“

Der BDE wird den Kommissionsvorschlag nun im Detail auswerten und die weiteren Beratungen auf europäischer und nationaler Ebene eng begleiten. Maßstab müsse eine Regelung sein, die Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Entsorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zusammenführt.

Poppe und Harms erklären abschließend:

„Die Kreislaufwirtschaftsbranche ist bereit, ihren Beitrag zur Transformation zu leisten. Dafür braucht sie aber Planbarkeit, Investitionssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen. Wer Investitionen in CO₂-Minderung, Effizienz und moderne Entsorgungsinfrastruktur erwartet, darf die Unternehmen nicht mit unkalkulierbaren Kostenrisiken belasten.“

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Dirk Böttner-Langolf

Leitung Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit