EU-Vergaberecht: Green Public Procurement muss verbindlicher Standard werden

BDE: Kommissionsvorschlag setzt richtige Impulse, bleibt bei Kreislaufwirtschaft, europäischer Präferenz und Wettbewerb aber zu unverbindlich

Brüssel/Berlin, 9. September 2026. Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag für eine grundlegende Reform des europäischen Vergaberechts vorgelegt. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. begrüßt das Ziel, öffentliche Beschaffung stärker an Qualität, Nachhaltigkeit und strategischer Resilienz auszurichten. Entscheidend bleibt aus Sicht des Verbandes jedoch, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz verbindlich in der öffentlichen Beschaffung zu verankern.

Mit der Reform sollen die bisherigen europäischen Vergaberegeln stärker vereinheitlicht und Vergabeverfahren neu strukturiert werden. Zugleich sollen Qualitätsaspekte gegenüber dem bislang häufig dominierenden Preis stärkeres Gewicht erhalten.
Damit greift die Kommission Ziele des Clean Industrial Deal auf, der eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, Resilienz und europäischer Wertschöpfung bei der öffentlichen Beschaffung vorsieht.

„Die öffentliche Hand verfügt über enorme Nachfragemacht. Wenn Europa Kreislaufwirtschaft, Rohstoffresilienz und industrielle Wettbewerbsfähigkeit ernsthaft stärken will, muss diese Nachfrage gezielt für nachhaltige und zirkuläre Lösungen genutzt werden“, erklärt BDE-Präsident Matthias Harms. „Der Kommissionsvorschlag geht mit der stärkeren Gewichtung von Qualität in die richtige Richtung. Bei den konkreten Anforderungen an Green Public Procurement bleibt er aus unserer Sicht dennoch zu unverbindlich.“

Kreislaufwirtschaft nicht nur ermöglichen, sondern verbindlich berücksichtigen

Nach dem Vorschlag der Kommission soll das beste Preis-Leistungs-Verhältnis künftig stärker über Qualitätskriterien bestimmt werden. Aspekte wie Nachhaltigkeit, Innovation, Lebenszykluskosten und weitere qualitative Anforderungen sollen bei der Zuschlagsentscheidung eine größere Rolle spielen.

Der BDE begrüßt diesen Ansatz. Allerdings reicht es aus Sicht des Verbandes keinesfalls aus, Green Public Procurement lediglich rechtlich zu ermöglichen. Gerade bei Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz bleibt die konkrete Anwendung weitgehend von den Entscheidungen der jeweiligen öffentlichen Auftraggeber abhängig.

Der BDE fordert deshalb, Green Public Procurement als verbindlichen Grundsatz im europäischen Vergaberecht zu verankern. Umwelt- und Kreislaufwirtschaftskriterien sollten dabei über alle Phasen des Vergabeverfahrens hinweg berücksichtigt werden und gleichrangig neben Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Wettbewerb stehen.
Für geeignete Produkt- und Leistungsgruppen braucht es zudem konkrete Anforderungen beispielsweise an Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Recyclingrohstoffen.

Harms: „Freiwilligkeit allein hat die strategische Beschaffung in Europa bislang nicht ausreichend vorangebracht. Umwelt- und Kreislaufwirtschaftskriterien müssen deshalb zu einem festen Bestandteil öffentlicher Vergaben werden und bei der Entscheidung über Aufträge gleichberechtigt neben den klassischen Vergabegrundsätzen stehen. Nur so entsteht die verlässliche Nachfrage, die Unternehmen für Investitionen in Recyclingrohstoffe und zirkuläre Lösungen benötigen.“

„European Preference“ muss europäische Wertschöpfung tatsächlich stärken

Der BDE unterstützt zudem das Ziel, die öffentliche Beschaffung stärker für die strategische Resilienz Europas zu nutzen. Eine europäische Präferenz darf dabei jedoch auf keinen Fall nur auf dem Papier bestehen.

Der Verband, indem die privaten Unternehmen der Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft organisiert sind, sieht es als notwendig an, in der Ausgestaltung sicherzustellen, dass europäische Recyclingrohstoffe, Produkte und Dienstleistungen im Wettbewerb tatsächlich gestärkt werden. Zugleich müssen für Produkte und Rohstoffe aus Drittstaaten vergleichbare Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen gelten. Nur so können Wettbewerbsverzerrungen zulasten europäischer Kreislaufwirtschafts-unternehmen vermieden und resilientere Rohstoffkreisläufe in Europa aufgebaut werden.

Öffentliche Vergabe braucht Transparenz und Wettbewerb

Positiv bewertet der BDE die vorgesehenen stärkeren Planungs-, Dokumentations- und Transparenzpflichten. Frühzeitigere Informationen über den Beschaffungsbedarf und transparentere Vergabeentscheidungen können Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Märkten erleichtern.

Kritisch sieht der Verband dagegen, dass die bestehenden Möglichkeiten ausschreibungsfreier In-house-Vergaben und öffentlich-öffentlicher Kooperationen im Kern fortbestehen sollen.

„Bevor öffentliche Auftraggeber Leistungen ohne Ausschreibung vergeben, sollte zunächst belastbar geprüft werden, ob geeignete Angebote am Markt verfügbar sind“, betont Harms. „Eine verpflichtende Markterkundung würde hier für mehr Nachvollziehbarkeit sorgen und sicherstellen, dass leistungsfähige private Anbieter nicht von vornherein außen vor bleiben.“

Der BDE fordert deshalb, die Voraussetzungen für ausschreibungsfreie Vergaben enger zu fassen. Wo funktionierende Märkte bestehen, sollten öffentliche Auftraggeber deren Leistungsfähigkeit und Innovationspotenzial systematisch einbeziehen.

Harms: „Mit seiner enormen Beschaffungsmacht kann der öffentliche Sektor Märkte für zirkuläre Lösungen entscheidend voranbringen. Dafür müssen Nachhaltigkeit, Ressourcenschutz und europäische Resilienz vom politischen Anspruch zu verlässlichen Kriterien bei der Auftragsvergabe werden.“

Kontakt

Dirk Böttner-Langolf

Leitung Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Pressesprecher

Yannick Müller

Legal Advisor, Europareferent für Binnenmarkt, Abfall- & Umweltrecht