EU Vergaberecht: Green Public Procurement stärken und Ausnahmen begrenzen

BDE begrüßt stärkere Qualitätsorientierung und fordert verbindliche Kreislaufkriterien und fairen Wettbewerb

Brüssel/Berlin, 11. September 2026. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. begrüßt das Ziel der Europäischen Kommission, das europäische Vergaberecht zu vereinfachen und öffentliche Beschaffung stärker an Qualität, Nachhaltigkeit und strategischer Resilienz auszurichten.
Erforderlich ist aus Sicht des Verbandes jedoch, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz verbindlicher in der öffentlichen Beschaffung zu verankern.

Mit dem am Mittwoch vorgelegten Public Procurement Act will die Kommission die bisherigen Vergaberichtlinien in einer unmittelbar geltenden Verordnung zusammenführen, Verfahren vereinfachen und die digitale Beschaffung stärken. Zugleich soll Qualität gegenüber dem reinen Preis deutlich mehr Gewicht erhalten.

Green Public Procurement verbindlicher ausgestalten

Künftig soll grundsätzlich das beste Preis-Qualitäts-Verhältnis über den Zuschlag entscheiden. Qualitätskriterien sollen grundsätzlich mindestens 30 Prozent der Gesamtbewertung ausmachen, bei arbeitsintensiven Aufträgen mindestens 50 Prozent. Zu diesen Kriterien können unter anderem Umweltaspekte, soziale Kriterien, Innovation und die Qualifikation des eingesetzten Personals gehören.

Der Kommissionsvorschlag stärkt Green Public Procurement und schafft für bestimmte Produktgruppen einen Rahmen für verbindliche Umweltanforderungen. Vorgaben können etwa Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit und den Einsatz von Recyclingrohstoffen betreffen. Bei Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz bleibt die Anwendung jedoch in weiten Teilen im Ermessen der öffentlichen Auftraggeber.

Eine stärkere Einbeziehung von ‚grünen‘ Kriterien ist lediglich in ausgewählten Sektoren vorgesehen – neben der Beschaffung von Nutzfahrzeugen etwa für den Verpackungsbereich nach der Verpackungsverordnung (EU) 2024/40. Eine solche Sektorenbeschränkung ist aus Sicht des BDE aber nicht nachvollziehbar. Verbindliche ‚grüne‘ Beschaffung sollte ein allgemeines Prinzip sein, gerade mit Blick auf die Recyclingfähigkeit von Produkten und den Anteil an Recyclingrohstoffen.

„Mehr Qualität und eine strategischere öffentliche Beschaffung sind richtige Ansätze“, erklärt BDE-Präsident Matthias Harms. „Bei Green Public Procurement bleibt der Vorschlag in der Breite aber hinter dem Notwendigen zurück. Umwelt und Kreislaufwirtschaftskriterien sollten nicht nur berücksichtigt werden können, sondern verbindlicher Bestandteil öffentlicher Vergaben sein. Nur so entsteht eine verlässliche Nachfrage nach Recyclingrohstoffen und zirkulären Lösungen. Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zum Beschaffungswesen aus dem Jahr 2023 hat gezeigt, dass freiwillige Kriterien nicht angewendet werden und allein der Preis das ausschlaggebende Zuschlagskriterium bleibt. „Die Kommission selbst stellt bereits in der Begründung ihres Verordnungsvorschlags fest, dass reine Preisvergaben weiterhin weit verbreitet sind und soziale, ökologische und innovationsbezogene Anforderungen bislang nur begrenzt genutzt werden. Das zeigt: Freiwilligkeit allein reicht nicht“, so Harms weiter.

Europäische Präferenz muss Wirkung entfalten

Der BDE begrüßt, dass die Kommission einen horizontalen Rahmen für eine europäische Präferenz schafft. Öffentliche Auftraggeber sollen unter anderem Herkunftsanforderungen vorsehen, europäische Angebote bei der Bewertung begünstigen und unter bestimmten Voraussetzungen Angebote mit einem zu geringen Anteil europäischer oder gleichgestellter Leistungen zurückweisen können. Der Begriff ‚europäische Angebote‘ umfasst dabei im Sinne des Vorschlags zudem Angebote aus Drittstaaten, die aufgrund des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) oder entsprechender Handelsabkommen europäischen Bietern Zugang zum jeweiligen Beschaffungsmarkt gewähren.

Entscheidend wird aus Sicht des BDE sein, dass diese Instrumente tatsächlich genutzt werden und europäische Recyclingrohstoffe, Produkte und Dienstleistungen im Wettbewerb stärken. Für Angebote aus Drittstaaten müssen dabei faire und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen gelten.

Öffentliche Vergabe braucht Wettbewerb

Äußerst kritisch bewertet der BDE, dass die bestehenden Ausnahmen für Inhouse Vergaben und öffentlich öffentliche Kooperationen fortgeführt und um eine weitere Ausnahme für bestimmte Formen lokaler und regionaler Verwaltungszusammenarbeit ergänzt werden. Bei Unternehmen, die vom jeweiligen öffentlichen Auftraggeber allein oder mit anderen kontrolliert werden, bleibt eine Direktvergabe unter anderem möglich, wenn mehr als 80 Prozent ihrer Tätigkeit der Aufgabenerfüllung für den oder die kontrollierenden öffentlichen Auftraggeber dienen. Auch öffentlich öffentliche Kooperationen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen vom Vergaberecht ausgenommen. Neu hinzu kommt eine eigenständige Ausnahme für bestimmte Formen lokaler und regionaler Kooperationen, sogenannte „Verwaltungszusammenarbeit“.

Zugleich bleiben Marktkonsultationen vor einer Vergabe freiwillig. Der BDE fordert dagegen, vor ausschreibungsfreien Vergaben belastbar zu prüfen, ob geeignete Angebote am Markt verfügbar sind.

„Wo funktionierende Märkte bestehen, muss deren Leistungsfähigkeit genutzt werden“, betont Harms. „Eine verpflichtende Markterkundung würde für mehr Nachvollziehbarkeit sorgen und sicherstellen, dass leistungsfähige private Anbieter nicht von vornherein außen vor bleiben. Wettbewerb schafft Anreize für Qualität, Innovation und einen effizienten Einsatz öffentlicher Mittel. Ein Kernziel des Vergaberechts.“

Jetzt sind Rat und Europäisches Parlament gefordert, den Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere mit Blick auf Kreislaufwirtschaft und fairen Wettbewerb weiterzuentwickeln. Der BDE und seine Mitgliedsunternehmen stehen bereit, ihr fachliches und praktisches Expertenwissen konstruktiv in die weiteren Beratungen einzubringen.

Kontakt

Dirk Böttner-Langolf

Leitung Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Pressesprecher

Yannick Müller

Legal Advisor, Europareferent für Binnenmarkt, Abfall- & Umweltrecht