EU-Vergabereform: Green Public Procurement ist verbindlich zu regeln

BDE fordert europaweit verlässliche Nachfrage nach Recyclingrohstoffen und kreislauffähigen Produkten

Berlin/Brüssel, 14.7.2026. Ein öffentlich bekannt gewordener Arbeitsentwurf der Europäischen Kommission sieht vor, die bislang getrennten Richtlinien über öffentliche Aufträge, Sektorenvergaben und Konzessionen in einer unmittelbar geltenden EU-Verordnung zusammenzuführen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. begrüßt einen einheitlicheren und stärker qualitätsorientierten europäischen Rechtsrahmen. Beim Green Public Procurement muss der Entwurf jedoch nachgeschärft werden.

Positiv ist aus Sicht des BDE, dass öffentliche Aufträge künftig stärker nach dem besten Preis-Qualitäts-Verhältnis vergeben werden sollen. Ein einheitlicher Rechtsrahmen kann zudem nationale Unterschiede reduzieren und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union schaffen.

Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Rezyklate, wiederaufbereitete Produkte und Lebenszykluskosten werden im Arbeitsentwurf zwar ausdrücklich genannt. Ihre Berücksichtigung bleibt jedoch in weiten Teilen fakultativ. Damit droht Green Public Procurement künftig weiterhin je nach Mitgliedstaat und Vergabestelle unterschiedlich umgesetzt zu werden. Dabei käme der öffentlichen Beschaffung nach Auffassung des BDE eine besondere Rolle bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft und des Recyclings in der EU zu.

Die europäische Recyclingbranche, insbesondere das Kunststoffrecycling, steht unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Hohe Energie- und Regulierungskosten erschweren den Wettbewerb mit Primärrohstoffen und importierten Recyclingrohstoffen. Zugleich fehlt es an einer verlässlichen Nachfrage nach in Europa gewonnenen Rezyklaten. Die Folgen sind bereits sichtbar: Recyclinganlagen mussten schließen, weitere Kapazitäten sind gefährdet.

BDE-Präsident Matthias Harms / BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen erklärt: „Angesichts der Recyclingkrise muss die Nachfrage nach Recyclingrohstoffen deutlich steigen – insbesondere nach solchen, die in der EU aus dort anfallenden Abfällen gewonnen werden. Die öffentliche Beschaffung hat einen Umfang von jährlich rund 2,5 Billionen Euro und damit etwa 15 Prozent am EU-BIP. Mit ihrer erheblichen Nachfragemacht kann die öffentliche Hand funktionierende Märkte für Recyclingrohstoffe und kreislauffähige Produkte schaffen. Dafür reicht es nicht aus, Kreislaufkriterien im Vergabeverfahren lediglich zuzulassen. Sie müssen europaweit verlässlich berücksichtigt werden.“

Der Europäische Rechnungshof stellte 2023 fest, dass strategische Vergabekriterien insgesamt nur begrenzt genutzt werden. In der Mehrheit der Mitgliedstaaten stieg zwischen 2011 und 2021 sogar der Anteil der Zuschläge, die nach dem niedrigsten Preis erfolgten.

„Die Erfahrungen seit 2014 zeigen: Freiwillige Vorgaben allein reichen nicht aus, um strategische Beschaffung in der Breite zu verankern“, so Harms / Bruckschen weiter.

Der BDE fordert deshalb, Green Public Procurement als verbindlichen Grundsatz in der neuen Verordnung zu verankern. Für geeignete Produkt- und Leistungsgruppen braucht es verbindliche Mindestanforderungen an Rezyklatanteile und Recyclingfähigkeit. Öffentliche Auftraggeber sollten diese Kriterien in Leistungsbeschreibungen, Zuschlagskriterien oder Ausführungsbedingungen berücksichtigen müssen. Abweichungen wären nach dem Prinzip ‚comply or explain‘ nachvollziehbar zu begründen.

Eine verlässliche öffentliche Nachfrage stärkt europäische Wertschöpfungsketten, verbessert die Auslastung bestehender Recyclinganlagen und schafft Anreize für zusätzliche Investitionen. Damit kann sie dazu beitragen, das Angebot an Recyclingrohstoffen zu stabilisieren und Versorgungsengpässen entgegenzuwirken.

Der BDE fordert die Europäische Kommission daher auf, kreislaufwirtschaftliche Anforderungen bereits im horizontalen Rechtsrahmen verbindlich zu verankern.