Berlin, 27. Februar 2026 / 2. März 2026 – Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) hat hat am Mittwoch dieser Woche / vergangene Woche den Bericht 23/2025 des Europäischen Rechnungshofes (EuRH) zum Thema Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen diskutiert. Der Rechnungshof überprüft anhand einer Stichprobe von vier Mitgliedstaaten die national ergriffenen Maßnahmen. Trotz allmählicher Verbesserungen und verschärfter Zielvorgaben bleiben die Herausforderungen groß.
„Der Bericht des Rechnungshofes greift langjährige Forderungen unserer Branche auf und kommt mit Blick auf den im Herbst anstehenden Circular Economy Act zur rechten Zeit – die Kommission sollte die Befunde ernst nehmen und ihre Maßnahmen daran ausrichten,“ fordert Dr. Andreas Bruckschen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft.
Recyclingmärkte stabilisieren – Investitionen schützen
Dem EuRH zufolge sind Grundvoraussetzungen für das Erreichen der Recyclingziele eine moderne Infrastruktur und ein Markt, der ausreichend Nachfrage generiert, um kontinuierliche Investitionen in Erhalt und Ausbau der Anlagen zu sichern. Wenn sich dieser politisch gewünschte Markt aufgrund niedriger Preise für CO₂- und ressourcenintensive Primärprodukte sowie Importdruck aber nicht selbstständig etabliert, sind regulatorische Vorkehrungen erforderlich. Der Rechnungshof empfiehlt der Kommission daher ausdrücklich, Maßnahmen zu ergreifen, um Kreislaufwirtschaft und Recycling wirtschaftlich rentabler zu machen und nachfrage- wie angebotsseitige Hemmnisse zu identifizieren. Bei der Benennung konkreter Instrumente bleibt der Bericht indes vage.
Getrennte Sammlung und Bioabfall: Qualität entscheidet über Recyclingfähigkeit
Eine ressourceneffiziente Abfallbewirtschaftung setzt nach den Feststellungen des EuRH eine gut organisierte getrennte Sammlung sowie eine geeignete Sortier- und Behandlungsinfrastruktur voraus. Die getrennte Sammlung ist dem Bericht zufolge in Teilen der EU trotz EU-Verpflichtungen für einige Stoffströme weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. Bioabfälle sind dabei von zentraler Bedeutung, da durch die Getrenntsammlung dieser größten Kategorie der Siedlungsabfälle auch die Kontamination anderer recycelbarer Materialien gesenkt wird.
Verursacherprinzip konsequent anwenden – Kostendeckung und Lenkungswirkung sichern
Der EuRH unterstreicht die Bedeutung des Verursacherprinzips als Grundsatz der europäischen Umweltpolitik und beschreibt Gebührenmodelle, die volle Kostendeckung sicherstellen würden. Auch die verursacherbezogene Abfallgebührenerhebung (Pay-as-you-throw) wird als geeignetes Instrument dargestellt. Der Bericht nennt außerdem die unterschiedliche Höhe der Deponiesteuer in Mitgliedstaaten als einen Grund dafür, dass Abfälle aus wirtschaftlichen Gründen grenzüberschreitend verbracht werden. Der Rechnungshof empfiehlt der Kommission, eine Harmonisierung angemessener Deponie- und Verbrennungssteuern auf EU-Ebene bis Ende 2026 zu bewerten.
EU-Recht wirksam durchsetzen und Umsetzung beschleunigen
Der EuRH kritisiert Verzögerungen bei Vertragsverletzungsverfahren, sodass keine abschreckende Wirkung erzielt werde. Außerdem hätten aufgrund von Personalproblemen teils über zehn Jahre keine Kontrollbesuche stattgefunden, wodurch die Gelegenheit, Anpassungen durchzuführen und Umsetzungspläne zu überarbeiten, verpasst werde. Ohne Frühwarnberichte und die schnelle Verfolgung von Verstößen blieben die zuletzt von der Kommission verschärften Zielvorgaben für die Kreislaufwirtschaft wirkungslos, so der Rechnungshof.
BDE-Forderungen im Lichte des EuRH-Berichts
Aus Sicht des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft sind die Feststellungen des EuRH ein klarer Handlungsauftrag: „Ohne funktionierende Recyclingmärkte geraten die Kreislaufwirtschaftsziele in Gefahr. Es braucht endlich verlässliche Rahmenbedingungen, die Investitionen in Sortier- und Recyclingkapazitäten absichern und die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen stärken“, folgert Dr. Andreas Bruckschen.
Bestärkt durch die Feststellungen und Empfehlungen des EuRH fordert der BDE von EU-Kommission und Mitgliedstaaten: