Grüner Stahl: BDE fordert Korrektur der Sliding Scale

Klassifizierung muss tatsächlichen CO₂-Fußabdruck abbilden und Recyclingstahl fair bewerten

Grüner Stahl: BDE kritisiert Systemfehler der LESS-Klassifizierung

Klassifizierung muss tatsächlichen CO₂-Fußabdruck abbilden und Recyclingstahl fair bewerten

Berlin, 29. Juli 2026. Vor dem Hintergrund anstehender europäischer Weichenstellungen zur Definition von „grünem Stahl“ fordert der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. eine Klassifizierung, die sich am tatsächlichen Product Carbon Footprint eines Stahlprodukts orientiert. Dabei müssen neben den unmittelbaren Emissionen der Produktion auch die relevanten Emissionen der vorgelagerten Lieferkette einbezogen werden.

Die Definition von grünem Stahl wird unter anderem im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, des Pakts für eine saubere Industrie und des geplanten Industrial Accelerator Act vorbereitet. Die Stahlindustrie verursacht laut einer vorbereitenden Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, JRC, rund fünf bis sechs Prozent der Treibhausgasemissionen der Europäischen Union.

Wie die künftige Klassifizierung ausgestaltet wird, entscheidet maßgeblich darüber,
welche Produkte in öffentlichen Vergabeverfahren und Förderprogrammen bevorzugt werden. Damit werden zugleich wichtige Anreize für Investitionen, den Einsatz von Recyclingrohstoffen und die Transformation der Stahlindustrie gesetzt.

Unmittelbarer Anlass der BDE-Position ist die laufende Konsultation der Europäischen Kommission zu den künftigen Ökodesign-Anforderungen für Eisen- und Stahlprodukte. Stellungnahmen können noch bis zum 12. August 2026 abgegeben werden.

Unterschiedliche Bewertungslogik bei JRC und LESS

In der Diskussion um das künftige Klassifizierungssystem stehen insbesondere der Ansatz der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission und der von der Wirtschaftsvereinigung Stahl entwickelte Low Emission Steel Standard, kurz LESS,
im Mittelpunkt.

Beide Ansätze erfassen grundsätzlich den Bilanzraum von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor, die sogenannte Cradle-to-Gate-Betrachtung, einschließlich der vorgelagerten Lieferkette. Sie unterscheiden sich jedoch wesentlich in ihrer Bewertungslogik.

Während der JRC-Ansatz auf festen, absoluten CO₂-Grenzwerten beruht, arbeitet der LESS-Standard mit einer sogenannten Sliding Scale. Dabei wird die für eine bestimmte Klasse zulässige Emissionsschwelle an den eingesetzten Schrottanteil gekoppelt: Je niedriger die Schrottquote ausfällt, desto höher können die Emissionen sein, die für dieselbe Klasse noch akzeptiert werden.

Der BDE stellt den LESS-Standard damit nicht insgesamt infrage. Die Kritik des Verbandes richtet sich gezielt gegen diese schrottquotenabhängige Sliding Scale.

Die Wirkung lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen: Bei einer Schrottquote von 100 Prozent liegt die Emissionsschwelle der LESS-Klasse B bei 360 Kilogramm CO₂ je Tonne Stahl. Bei einer Schrottquote von 20 Prozent sind für dieselbe Klasse dagegen bis zu 1.200 Kilogramm CO₂ je Tonne zulässig. Damit können Stahlprodukte trotz mehr als dreifach unterschiedlicher Emissionen derselben Klasse zugeordnet werden.

„Ein Klassifizierungssystem darf die tatsächlichen Unterschiede in der Klimawirkung nicht relativieren. Nach der Sliding Scale kann erzbasiert hergestellter Stahl mehr als dreimal so viele Emissionen verursachen wie schrottbasierter Stahl und dennoch derselben Klasse zugeordnet werden. Das erschwert Beschaffern eine verlässliche Orientierung und setzt falsche Anreize zulasten des Einsatzes von Recyclingrohstoffen“, erklärt Bernd Fleschenberg, Vorsitzender des Arbeitskreises Metallrecycling im BDE.

Schrottverfügbarkeit rechtfertigt keine unterschiedlichen Klimamaßstäbe

Befürworter der Sliding Scale verweisen darauf, dass weltweit nicht genügend Stahlschrott zur Verfügung stehe, um die gesamte Nachfrage bis 2050 durch schrottbasierte Produktionsverfahren zu decken. Der BDE stellt nicht infrage, dass die erzbasierte Stahlproduktion global auf absehbare Zeit weiterhin erforderlich bleibt.

Daraus folgt jedoch nicht, dass die tatsächlichen Emissionen unterschiedlicher Produktionswege durch abweichende Klassengrenzen relativiert werden sollten. Ein Klimalabel muss die Emissionen eines Produkts transparent abbilden und darf sie nicht abhängig vom jeweiligen Produktionsverfahren unterschiedlich bewerten.

Für Europa ist die Ausgangslage zudem günstiger als häufig dargestellt. Eine Analyse der Ernst-Abbe-Hochschule Jena erwartet, dass das europäische Schrottaufkommen bis 2050 um durchschnittlich rund 1,6 Prozent pro Jahr wächst. Dies betrifft insbesondere Altschrotte aus dem Post-Consumer-Bereich. Eine akute Versorgungsknappheit wird in der Untersuchung nicht erwartet.

Der BDE fordert deshalb, besonders emissionsarme Stahlprodukte nach dem Prinzip eines Energielabels als Vorreiter sichtbar zu machen und zu belohnen. Emissionsintensivere Produktionswege dürfen nicht durch unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe rechnerisch begünstigt werden.

JRC-Klassengrenzen müssen ambitionierter werden

Der BDE begrüßt grundsätzlich den Ansatz des JRC, für die Klassifizierung absolute Emissionswerte zugrunde zu legen. Die bislang vorgeschlagenen Klassengrenzen reichen aus Sicht des Verbandes jedoch nicht aus, um die Transformation der Stahlindustrie wirksam voranzutreiben.

Auf Grundlage der derzeit vorgesehenen Schwellenwerte könnte auch emissionsintensiv über die Hochofenroute produzierter Stahl einer Klasse zugeordnet werden, die als Obergrenze für grünen Stahl vorgesehen ist. Die Klassengrenzen müssen deshalb ambitionierter ausgestaltet und im Zeitverlauf verlässlich weiterentwickelt werden.

„Die Transformation der Stahlindustrie braucht transparente Marktbedingungen und langfristige Planungssicherheit. Ein verlässliches Grünstahl-System muss sich am tatsächlichen CO₂-Fußabdruck orientieren und die Emissionsschwellen entlang eines verbindlichen Minderungspfads fortentwickeln. So werden nachweisbare Emissionsminderungen belohnt und verlässliche Anreize für Investitionen geschaffen“, sagt Dr. Andreas Bruckschen, Hauptgeschäftsführer des BDE.

Fünf Forderungen für eine belastbare Grünstahl-Definition

Aus Sicht des BDE muss die künftige europäische Regelung fünf zentrale Anforderungen erfüllen:

1. Tatsächlichen CO₂-Fußabdruck zugrunde legen

Die Einstufung von grünem Stahl muss anhand des Product Carbon Footprint auf Cradle-to-Gate-Basis erfolgen. Die für eine Emissionsklasse geltende Schwelle darf nicht so an den Schrottanteil gekoppelt werden, dass bei einer niedrigeren Schrottquote höhere Emissionen für dieselbe Klasse zulässig sind.

2. Vorgelagerte Lieferkette einbeziehen

Neben den unmittelbaren Emissionen der Stahlproduktion und des Energieeinsatzes müssen auch die relevanten Emissionen der vorgelagerten Lieferkette berücksichtigt werden.
Damit soll verhindert werden, dass emissionsintensive Produktionsschritte lediglich in Länder außerhalb der Europäischen Union verlagert werden.

3. Klimavorreiter sichtbar machen

Besonders emissionsarme Stahlprodukte sollten innerhalb der besten Klasse zusätzlich differenziert werden können. Eine am Prinzip von Energielabeln orientierte Top-Runner-Systematik würde Unternehmen belohnen, die bereits heute besonders emissionsarm produzieren.

4. Emissionsklassen ambitionierter ausgestalten

Die vom JRC vorgeschlagenen Klassengrenzen müssen ambitionierter gefasst werden.
Eine Einstufung als grüner Stahl muss einen tatsächlich relevanten Beitrag zur Emissionsminderung voraussetzen und darf nicht auch bei konventioneller, emissionsintensiver Produktion erreichbar sein.

5. Verbindlichen Minderungspfad festlegen

Für die Emissionsschwellen muss im delegierten Rechtsakt ein frühzeitig festgelegter und verbindlicher Minderungspfad verankert werden. Eine lediglich unverbindliche spätere Überprüfung schafft weder ausreichende Planbarkeit noch die notwendige Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber und Investoren.

Der BDE betont, dass Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit und weitere Anforderungen an die Kreislauffähigkeit wichtige eigenständige Kriterien für nachhaltige Stahlprodukte bleiben.
Für die Bewertung der Klimawirkung und die Klassifizierung als grüner Stahl muss jedoch der tatsächlich verursachte CO₂-Fußabdruck ausschlaggebend sein.

Das vollständige Positionspapier „BDE-Forderungen zur Definition von grünem Stahl und zum Low Emission Steel Standard“ steht unter dem Link neben der Pressemitteilung zur Verfügung.