Kabinettsfassung des Aktionsprogramms Kreislaufwirtschaft liegt vor

Das Bundeskabinett hat das Aktionsprogramm zur NKWS beschlossen. Der BDE bewertet die Maßnahmen und ordnet zentrale Punkte ein.

BDE-direkt 28/2026

Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 2026 das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) beschlossen. Es umfasst zwölf priorisierte Maßnahmen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen. Aus Sicht des BDE ist dies ein wichtiger Schritt: Die Bundesregierung ordnet Kreislaufwirtschaft ausdrücklich als Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit, Resilienz und moderner Industriepolitik ein.

Für die Branche relevant sind insbesondere Umsetzungsplattform NKWS, Investitions- und Innovationsförderung, öffentliche Beschaffung, Digitalisierung, kritische Rohstoffe, Produktverantwortung, Kunststoffrezyklate, Verpackungsrecht und der Runde Tisch zum Brandrisiko durch Lithium-Batterien.

Hervorzuheben ist, dass die Bundesregierung die Rohstoffdimension stärker betont. Das Programm verweist auf den Critical Raw Materials Act und das europäische Ziel, bis 2030 mindestens 25 Prozent des jährlichen Verbrauchs an kritischen Rohstoffen durch Recycling zu decken. So soll auch der nationale Rohstofffonds Recyclingprojekte unterstützen können. Zudem werden rund 260 Millionen Euro für die Umsetzung der NKWS und zusätzliche 305 Millionen Euro aus dem Klimaschutzprogramm 2026 für 2027 bis 2030 benannt.
Alle Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt.

Zentral bleibt aus BDE-Sicht die öffentliche Beschaffung. Der Bund will seinen Einfluss auf Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung nutzen, um das Auftragsvolumen für zirkuläre Produkte kontinuierlich zu steigern. Recyclinganteile sollen im Jahresvergleich abgebildet und im Sommer 2028 evaluiert werden. Offen bleibt, was als ausreichende Steigerung gilt und welche Konsequenzen folgen. Damit bleibt der Beschaffungsteil hinter dem Anspruch zurück, verlässliche Leitmärkte für Recyclingrohstoffe zu schaffen.

Weitere Ansatzpunkte betreffen Digitale Produktpässe, KI-Anwendungen, bessere Daten für die Abfallwirtschaft und das Kreislaufwirtschaftsrecht. Zu betonen ist außerdem, dass das Brandrisiko durch Lithium-Batterien adressiert wird. Der Runde Tisch soll bis Sommer 2026 Ergebnisse vorlegen. Aus BDE-Sicht muss daraus ein wirksames Maßnahmenpaket einschließlich verursachergerechter Finanzierung entstehen.

Insgesamt bestätigt das Aktionsprogramm strategische Forderungen des BDE. Entscheidend ist nun die konkrete Umsetzung. Die private Kreislaufwirtschaft braucht verlässliche Nachfrage nach Recyclingrohstoffen, schnellere Genehmigungen, praxistaugliche Standards, digitale und bürokratiearme Verfahren sowie faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber Primärrohstoffen und Importen. Das Aktionsprogramm kann ein wichtiger Startpunkt sein – ist aber bei weitem noch kein ausreichendes Investitionssignal.