REACH: Neue Berichtspflichten zu synthetischen Polymermikropartikeln (SPM) ab 2026

Ab Ende Mai 2026 gelten neue REACH-Berichtspflichten für synthetische Polymermikropartikel. Für Recycler ist die konkrete Verwendung entscheidend.

BDE-direkt 27/2026
Ab Ende Mai 2026 gelten Berichtspflichten zu synthetischen Polymermikropartikeln (SPM) im Rahmen der REACH-Verordnung (Anhang XVII Eintrag 78.) gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). SPM sind synthetische Polymerpartikel mit einer Größe von 5 mm oder kleiner in Form von Pellets, Flakes oder Pulver.

Unternehmen müssen der ECHA jährlich melden,

  • ob sie SPM herstellen oder verwenden,
  • welche Polymere eingesetzt werden,
  • sowie welche Mengen möglicherweise in die Umwelt gelangen (Emissionen).

Die Meldung erfolgt jährlich jeweils bis zum 31. Mai für das Vorjahr über das ECHA-Portal:
ECHA REACH-IT Portal

Zeitplan

  • ab 2026: Berichtspflichten für SPM in Form von Pellets/Flakes/Pulver als Ausgangsmaterial für die Kunststoffherstellung
  • ab 2027: Berichtspflichten für weitere industrielle Verwendungen von SPM

Relevanz für Recyclingunternehmen

Im Sinne der REACH-Verordnung bezeichnet „Herstellung“ die Produktion eines Stoffes in der Europäischen Union. „Verwendung“ umfasst insbesondere industrielle Tätigkeiten wie Verarbeiten, Mischen, Abfüllen oder sonstige Nutzungen eines Stoffes.

Für Recyclingunternehmen ist daher entscheidend, ob:

  • beim Recycling absichtlich SPM hergestellt werden oder
  • SPM absichtlich verwendet werden, etwa in Form von Aditiven.

Ist dies der Fall, kann eine Berichtspflicht bestehen.

Wenn dies nicht der Fall ist, besteht keine Meldepflicht allein aufgrund von z.B. :

  • beim Recycling entstehenden Stäuben,
  • Abrieb,
  • unbeabsichtigter Partikelbildung oder
  • allgemeinen Verlustraten.