BDE-direkt 27/2026
Ab Ende Mai 2026 gelten Berichtspflichten zu synthetischen Polymermikropartikeln (SPM) im Rahmen der REACH-Verordnung (Anhang XVII Eintrag 78.) gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). SPM sind synthetische Polymerpartikel mit einer Größe von 5 mm oder kleiner in Form von Pellets, Flakes oder Pulver.
Unternehmen müssen der ECHA jährlich melden,
Die Meldung erfolgt jährlich jeweils bis zum 31. Mai für das Vorjahr über das ECHA-Portal:
ECHA REACH-IT Portal
Zeitplan
Relevanz für Recyclingunternehmen
Im Sinne der REACH-Verordnung bezeichnet „Herstellung“ die Produktion eines Stoffes in der Europäischen Union. „Verwendung“ umfasst insbesondere industrielle Tätigkeiten wie Verarbeiten, Mischen, Abfüllen oder sonstige Nutzungen eines Stoffes.
Für Recyclingunternehmen ist daher entscheidend, ob:
Ist dies der Fall, kann eine Berichtspflicht bestehen.
Wenn dies nicht der Fall ist, besteht keine Meldepflicht allein aufgrund von z.B. :