Referentenentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

BDE erfreut über Verankerung industriepolitischer Ziele im KrWG

07.08.2026

Berlin, 07.08.2026. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. bewertet in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die Verankerung der Rohstoffversorgungssicherheit im Zielkanon des Gesetzes positiv.

Der BDE macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass die exogenen Schocks der vergangenen Jahre – beginnend mit der Corona-Pandemie, über den Ukraine-Krieg bis hin zum Iran-Konflikt – die sehr große Vulnerabilität des Produktionsstandorts Deutschland, wie auch der EU als Ganzes, aufgrund der großen Abhängigkeit von Rohstoffimporten aus Drittstaaten, offenbar gemacht haben.

Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen sagt dazu ergänzend: „Wegbrechende Lieferketten führen meist schnell zu Produktionsstopps und Auswirkungen auf ganze Wertschöpfungsketten. Dies gefährdet den gesamten Wirtschaftsstandort. Von daher ist es lange überfällig, dass die Kreislaufwirtschaft als industrie- und wirtschaftspolitische Notwendigkeit begriffen wird. Sie entscheidet über Versorgungssicherheit, Wertschöpfung, Investitionen und industrielle Arbeitsplätze und sichert so den Standort Deutschland.“

In der BDE-Stellungnahme heißt es weiter, dass die faktische Gleichstellung von chemischem und werkstofflichem Recycling ohne weitere ökonomische und ökologische Betrachtung das in Deutschland etablierte werkstoffliche Recycling schwächen könnte. Der BDE weist darauf hin, dass bei der Pyrolyse der Energieaufwand bereits deutlich höher sei als beim werkstofflichen Recycling. Hintergrund der Sorge ist, dass der Referentenentwurf erstmals die Verfahren des chemischen Recyclings als neue Verwertungsverfahren einführt, aber auch das werkstoffliche Recycling im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert.

Ausdrücklich begrüßt der BDE außerdem die vorgesehenen Ergänzungen der Verordnungsermächtigung für Inverkehrbringens-Verbote von bestimmten Produkten, wie beispielsweise Einweg-E-Zigaretten mit Lithium-Ionen-Akkus. Der BDE weist auf die existenzielle Gefährdung der Kreislaufwirtschaft durch Batteriebrände und Explosionen durch Lachgaskartuschen hin. Der Verband wirbt in seiner Stellungnahme außerdem dafür, die Informationsarbeit, insbesondere gegenüber den privaten Haushalten, zu verstärken. Produktverantwortliche, wie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, müssten die Bürger stärker auf die Risiken einer unsachgemäßen Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien hinweisen.

Kritisch sieht der BDE, dass die Novelle die Chance verpasst, das große Potenzial der grünen öffentlichen Beschaffung (sog. Green Public Procurement, „GPP“) zu heben und § 45 KrWG verbindlich auszugestalten. Aufgrund fehlender Verbindlichkeit, mangelnder Durchsetzbarkeit und zu enger Anwendung entfaltet § 45 KrWG bislang kaum Wirkung. Dr. Bruckschen abschließend: „Um die Rohstoffsicherheit des Standorts Deutschland zu stärken und resilienter zu werden, ist jetzt die Zeit, umzusteuern – nicht zuletzt im Lichte des zu verankernden Ziels der Rohstoffsicherheit.“

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Dirk Böttner-Langolf

Leitung Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit