Regierungsposition zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED)

Anhörung zur IED-Umsetzung: Industrie warnt vor Bürokratie, Wettbewerbsnachteilen und fehlenden EU-Ausnahmeregelungen.

BDE-direkt 28/2026

Die Bundesregierung hat mit ihrem Q&A-Dokument zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU (IED) ihre Position für die parlamentarische Beratung weiter konkretisiert.

Zentral bleibt, dass eine temporärere Aussetzung des nationalen Verfahrens zur IED-Umsetzung bis zum Abschluss der Beratungen über den EU-Umwelt-Omnibus weiterhin abgelehnt wird. Dies wird damit begründet, dass die IED nach aktuellem Stand eine nationale Umsetzung bis zum 1. Juli 2026 vorsieht und zahlreiche Änderungen auf spezifische BVT-Merkblätter (Merkblätter über beste verfügbare Techniken) Bezug nehmen, deren Veröffentlichung aussteht.

Die Bundesregierung bewertet den Ausnahmetatbestand des geografischen Standorts weiterhin kritisch.
Im (Bundes-Immissionsschutzgesetz) BImSchG bleiben daher Ausnahmen von BVT-Emissionswerten aufgrund lokaler Umweltbedingungen grundsätzlich ausgeschlossen. Entsprechende Fälle seien bislang nicht bekannt; ausgenommen sind lediglich wasserbezogene Sachverhalte, für die weiterhin Ausnahmen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgesehen sind.

Die Erweiterung der Veröffentlichungspflichten, die mit der IED-Revision nicht mehr nur die Genehmigung selbst, sondern auch damit verbundene sog. „konsolidierte“ Auflagen erfasst, sieht die Bundesregierung aus Gründen der Öffentlichkeitsbeteiligung positiv.
Die Bundesregierung fordert, die im EU-Umwelt-Omnibus weiterhin vorgesehene Veröffentlichungspflicht der Umweltmanagementsysteme (UMS) gänzlich zu streichen, sodass der Nachweis der Zertifizierung lediglich der zuständigen Behörde vorzulegen ist. Weiterhin bestätigt die Bundesregierung, dass die UMS kein integrierter Teil der Anlagengenehmigung selbst , sondern Teil der allgemeine Betreiberpflicht und erst ab 2030 verpflichtend nachzuweisen sind. Nach der aktuellen Fassung der 45. BImSchV hat der Verordnungsgeber wegen des geplanten EU-Umwelt-Omnibus-Pakets die Pflicht zur Aufnahme eines Chemikalienmanagements und eines Transformationsplans ins Umweltmanagementsystem vorerst verschoben. Zudem fordert die Bundesregierung eine verbesserte Kompatibilität mit anderen etablierten UMS als weltweit akzeptierter und angewendeter Standard für Umweltmanagementsysteme ISO 14001 oder europäisches Umweltmanagement- und Auditierungssystem / Eco-Management and Audit Scheme (EMAS).

Zur Umsetzung des Art. 15 Abs. 3 IED sieht der Änderungsentwurf weiterhin vor, dass genehmigungspflichtige Anlagen weiterhin die „strengstmöglichen“ Grenzwerte gemäß der relevanten BVT erfüllen müssen. Eine Überlastung der Industrie sei ausgeschlossen,
da sich die Regierung in künftigen Sevilla-Prozessen ausschließlich für technisch und wirtschaftlich angemessene Grenzwerte einsetzen werde.

Der BDE fordert gemeinsam mit dem BDI eine konsequente 1:1-Umsetzung der IED und verweist auf europarechtliche Spielräume bzw. Ausnahmeregelungen. Wichtig bleibt, dass sich die Bundesregierung auch auf Europäischer Ebene im Rahmen des EU-Umwelt-Omnibusses für einen effektiven Umsetzungsspielraum der Mitgliedsstaaten einsetzt.

Kontakt

Freya Sternkopf

Bereichsleiterin Mineralik und Sonderabfallwirtschaft

Yannick Müller

Legal Advisor, Europareferent für Binnenmarkt, Abfall- & Umweltrecht