BDE zum VerpackDG: Verpasste Chance

VerpackDG im Bundestag verabschiedet

12.06.2026

Berlin, 12. Juni 2026 – Trotz der außerordentlich zu begrüßenden Verankerung einer Verordnungsermächtigung für die Ökomodulation in § 26a VerpackDG sieht der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. die Verabschiedung des Verpackungsdurchführungsrechts (VerpackDG) im Deutschen Bundestag als eine verpasste Chance an, die Umsetzung der PPWR in Deutschland erfolgreich zu gestalten. Das parlamentarische Verfahren hätte für weitergehende Änderungen und umfassende kohärentere Maßnahmen genutzt werden müssen, um die bestehenden erfolgreichen Strukturen in Deutschland abzusichern und die Weiterentwicklung des Verpackungsmarktes zu stärken.

Fehlende Übergangslösung gefährdet die Finanzierung der Verpackungsentsorgung

Ein gravierendes Defizit sieht der BDE bei der Ausgestaltung des künftigen europäischen Herstellerbegriffs. Dass es der Gesetzgeber versäumt hat, eine adäquate nationale Übergangslösung für das Jahr 2026 zu etablieren, bewertet der Verband als schwerwiegendes Versäumnis, das die operative Praxis vor erhebliche Herausforderungen stellt: „Dass für das Wirksamwerden des neuen Herstellerbegriffs keine nationale Übergangsregelung gefunden wurde, ist eine verpasste Chance von erheblicher Tragweite. Ein solcher rechtlicher Brückenschlag wäre im nationalen Gestaltungsspielraum unkompliziert möglich gewesen und wurde von der EU-Kommission im Vorfeld auch bestätigt. Durch dieses regulatorische Vakuum besteht die Gefahr, dass die lückenlose Finanzierung der Entsorgungsinfrastruktur für die Erfassung und Sortierung von Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher in Deutschland für das zweite Halbjahr 2026 nicht mehr vollumfänglich abgesichert sein könnte. Durch das gesetzgeberische Unterlassen entstehen Risiken, die die Branche nicht einseitig kompensieren kann“, erläutert der BDE Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen.

Wahrung bewährter Strukturen: Entsorgung von gewerblichen und industriellen Verpackungen unangetastet lassen

Mit Blick auf die industrielle Praxis mahnt der BDE an, die bestehenden, hochgradig effizienten Erfassungssysteme für Gewerbe- und Industrieverpackungen konsequent zu schützen. Diese eingespielten B2B-Stoffströme garantieren eine sortenreine Erfassung und dürfen nicht durch administrative Zusatzlasten destabilisiert werden. Eine strikt praxisnahe und am operativen Alltag orientierte Umsetzung ist hier zwingend erforderlich.

Ordnungspolitischen Bruch bei Brühhilfen korrigieren

Zudem kritisiert der BDE die Entscheidung, sogenannte Brühhilfen (wie Kaffee- und Teepads) systemisch über die dualen Systeme abzurechnen, die hierfür pauschale Beträge pro Einwohner an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger weiterleiten. Hintergrund ist, dass diese Produkte über die Biotonne beziehungsweise – sofern keine Biotonne vorhanden ist – über die Restabfalltonne gesammelt werden sollen. Der BDE sieht diese Vermischung von Zuständigkeiten kritisch. Über die nationale Gesetzgebung hätte stattdessen geregelt werden können, dass diese Verpackungen nicht der Systembeteiligungspflicht unterliegen.

Fundament für Ökomodulation in § 26a gelegt

Als einen zumindest substanziellen Teilerfolg der parlamentarischen Beratungen würdigt der BDE die Initiative der Berichterstatter der Regierungsfraktionen zur Ökomodulierung. Mit der Verankerung einer Verordnungsermächtigung für die Ökomodulation in § 26a VerpackDG wurde ein entscheidendes ordnungspolitisches Steuerungsinstrument implementiert. Das Gesetz schafft damit erstmals die rechtlichen Voraussetzungen, um den gezielten Rezyklateinsatz und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen über finanzielle Anreizsysteme gezielt zu privilegieren: „Damit dieses Instrument die dringend benötigte Lenkungswirkung entfalten kann, fordert der BDE nun eine stringente Ausgestaltung und eine zügige Marktimplementierung insbesondere hinsichtlich der Förderung des Rezyklateinsatzes noch im Jahr 2027. Nur eine zeitnahe Umsetzung garantiert der Recyclingwirtschaft die notwendige Investitionssicherheit, um Stoffkreisläufe auf hohem qualitativem Niveau weiterzuentwickeln“, so der BDE Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen.

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Dirk Böttner-Langolf

Leitung Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit