Die grenzüberschreitende Abfallverbringung umfasst die Einfuhr (Import), Ausfuhr (Export) und den Transit von Abfällen.
Sie unterliegt in Deutschland und der EU umfangreichen rechtlichen Regelungen.
Jeder der mit Verbringung von Abfällen ins oder aus dem Ausland zu tun hat, muss daher mit den komplexen gesetzlichen Anforderungen und Regeln vertraut sein.
Hierzu gehört insbesondere die sehr umfangreiche Abfallverbringungsverordnung (VVA) und das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) mit seinen ergänzenden Regelungen.
Zu den wichtigsten Punkten gehören hierbei:
In unserer Weiterbildung werden Ihnen neben den Grundlagen, die Änderungen im europäischen und nationalen Abfallverbringungsrecht vorgestellt und die Auswirkungen für die Beteiligten wie Transporteure, Erzeuger und Entsorger von Abfällen umfassend erörtert.
Es wird ebenso erläutert, wie die relevanten Vorschriften zu handhaben sind, Notifizierungen vorbereitet und Haftungsfallen rechtzeitig als solche erkannt werden.
Sie erhalten ausreichend Möglichkeit, individuelle Themen und Problemstellungen mit dem Referenten zu diskutieren und Erfahrungen aus der Praxis der Abfallverbringung mit den anderen Teilnehmern auszutauschen.
Ihr Referent im Seminar Abfallverbringung ist RA Dr. Anno Oexle von der okl & partner Rechtsanwälte PartG mbB.
Er ist seit mehr als zwanzig Jahren im Umwelt- und Planungsrecht tätig, insbesondere das umweltbezogene Erlaubnis- und Genehmigungsrecht, das Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht, das Bodenschutz- und Naturschutzrecht, das Stoffrecht, das Störfallrecht und das Emissionshandelsrecht.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserem Seminar und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!
Berlin
Teilnahme nur online möglich.
Berlin
Teilnahme nur online möglich.
Seminarprogramm
Rechtliche Grundlagen im Überblick
Regelungen der europäischen Gemeinschaft: VVA - Abfallverbringungsverordnung und die Verordnung über die Verbringung "grüner" Abfälle in Nicht-OECD-Staaten (Grüner Vertrag).
Nationale Vorschriften in Deutschland: Das Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG, die Abfallverbringungsbußgeldverordnung (Bußgeldkatalog / Bußgeldvorschriften) und die Abfallverbringungsgebührenverordnung.
Anwendung Notifizierungsverfahren
Abfalllisten und Abfallcodes
Elektronischer Datenaustausch
Einreichung der Notifizierung, zuständige Behörden, Antragsteller, Inhalt und Formulare, Vertrag (Art. 6 VVA) und Sicherheitsleistungen, Sammelnotifizierung (gemäß Art. 13 VVA) von Abfall, Möglichkeiten der Vereinfachung von Transporten von Abfällen in bestimmte Verwertungsanlagen.
Abfälle zur Verbringung, Abfälle zur Verwertung, Verstöße gegen VVA, Einfuhrverbote, BAT-Einwand, Hausmülleinwand, Verstoß gegen Umwelt - Standards u.ä.
Begleitscheinverfahren nach erteilter Zustimmung: Formulare, Unterlagen und wie sie ausgefüllt werden. Tipps für die Praxis.
Übergangsregelung für Bestandsnotifizierungen.
Verbringung nicht-notifizierungspflichtige Abfälle ("Grüne Liste" Anhang III).
Änderungen Versanddokument
Elektronisches Verfahren
Praxistipps
Auditierung von Anlagen in Drittstaaten
Abfälle zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, unsere Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benachrichtigung an die angegebene Kontakt-Email-Adresse.
Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben, teilen wir Ihnen diese unverzüglich an die angegebene Kontakt-Email-Adresse mit.
Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.
Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!