Ab dem 21. Mai ist die neue EU-Abfallverbringungsverordnung anzuwenden. Rechtsanwalt Dr. Anno Oexle gibt Ihnen in zwei Sprechstunden einen kompakten Überblick, was bei der Verbringung von Abfällen ab Mai zu beachten ist:
Zwar bleiben die Grundstrukturen des bisherigen Abfallverbringungsrechts erhalten, trotzdem gibt es wesentliche Neuerungen bei Verbringungen innerhalb der Europäischen Union. Zum Einstieg gibt Freya Sternkopf, BDE Bereichsleiterin Mineralik und Sonderabfallwirtschaft, einen kurzen Überblick zum aktuellen Umsetzungsstand des elektronischen Verfahrens DIWASS:
➢ Aktuelles zum Stand DIWASS (Freya Sternkopf);
➢ Neue Anforderungen an das Dokument nach Anhang VII;
➢ Neue Anforderungen an den Grünen Vertrag;
➢ Neue Hürden beim Export in Drittstaaten;
➢ Neues zum Thema Haftung;
Am 23. April 2026 fokussiert die Sprechstunde von 10.00 bis 12.30 Uhr auf die Verbringung von Abfällen im Notifizierungs- und Begleitscheinverfahren: was bei Anträgen auf Erteilung einer Verbringungsgenehmigung neu zu beachten ist.
Auch hier gibt Freya Sternkopf, BDE Bereichsleiterin Mineralik und Sonderabfallwirtschaft, zum Einstieg einen kurzen Überblick zum aktuellen Umsetzungsstand des elektronischen Verfahrens DIWASS:
➢ Aktuelles zum Stand DIWASS (Freya Sternkopf);
➢ Neue Anforderungen an das Notifizierungsverfahren;
➢ Neue Anforderungen an das Begleitscheinverfahren;
➢ Umfang und Reichweite des Schutzes für Bestandsnotifizierungen;
➢ Neue Hürden beim Export in Drittstaaten;
Rechtsanwalt Dr. Anno Oexle gibt Ihnen mit diesen zwei Expertensprechstunde einen Überblick zum aktuellen Stand, geht auf die offenen Problem- und Fragestellungen ein und gibt Praxistipps.
Die Sprechstunde bietet auch ausreichend Raum für Diskussionen. Gerne senden Sie Ihre konkreten Fragestellungen im Vorfeld ein.
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