PPWR und VerpackDG in der Kreislaufwirtschaft

Was bedeuten die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) für die Kreislaufwirtschaft?

Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen. Das Plenum folgte damit der Empfehlung des Umweltausschusses. Mit dem Gesetz werden die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)) in deutsches Recht umgesetzt, und das bisherige Verpackungsgesetz wird ersetzt.

Mit der EU-Verpackungsverordnung wird in allen EU-Mitgliedsstaaten ein einheitliches und unmittelbar geltendes Verpackungsrecht geschaffen. Neben der allgemeinen Vorgabe, den Ressourcenverbrauch und Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, enthält die Verordnung auch neue Ansätze, die über das bisherige Verpackungsrecht hinausgehen und die deutsche Entsorgungswirtschaft vor Herausforderungen stellt – doch es bieten sich auch Chancen für die Kreislaufwirtschaft mit Verpackungen.


Programm


Einführung in das Verpackungsrecht

  • Rechtsentwicklung in Deutschland
  • Bisherige wesentliche Pflichten für Hersteller und Vertreiber
  • Elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister als Verpflichtete
  • Mindest-Rezyklatanteile

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

  • Rechtswirkung von EU-Verordnungen
  • Inkrafttreten/Wirksamkeit, delegierte Rechtsakte

Wesentliche Inhalte

  • Stoffverbote als Inverkehrbringungsvoraussetzung
  • Recyclingfähigkeit der Verpackung als Inverkehrbringungsvoraussestzung
  • Mindestrezyclatanteile für bestimmte Verpackungen
  • Verbot von Mogelpackungen
  • Kennzeichnungspflichten
  • Verbot bestimmter Verpackungen
  • Pflicht zur Widerverwendung und Wiederbefüllung, Mehrwegquoten
  • Reduzierung der Gesamtverpackungsmengen
  • Recyclingziele

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

  • Ergänzende Begriffsbestimmungen
  • Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung
  • Registrierung und Systembeteiligung
  • Branchenlösung, Datenmeldung, Vollständigkeitserklärung
  • Zulassung von Herstellern nicht systembeteiligungspflichte Verpackungen
  • Zulassung sonstiger Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH)
  • Übergangsvorschriften

Durch das Seminar führt Sie RA Dr. Markus W. Pauly. Er ist seit über 30 Jahren im Bereich Umweltrecht anwaltlich tätig, mit Schwerpunkt Abfall- und Immissionsschutzrecht. Darüber hinaus ist Herr Dr. Pauly Lehrbeauftragter an der RWTH Aachen zum Thema „Rohstoffe und Recycling“. Unterstützt wird er von seinem Kollegen Dr. Patrick Krampitz der über den Schwerpunkt produktbezogenen Abfallrecht und Anlagenzulassungsrecht verfügt.

Kontakt

Andrea Schlaitz

Fort- und Weiterbildung

Termine

16.07.202609:00 – 13:00 Uhr

Berlin
Teilnahme nur online möglich.

BDE/VBS-Mitglieder290,00 €
Nicht-Mitglieder320,00 €
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