Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. unterstützt die jüngste Forderung einer Gruppe von 16 EU-Mitgliedsstaaten sowie der USA, die die Europäische Kommission um eine Überarbeitung der Vorschriften zur Unionsdatenbank (UDB) für Biokraftstoffe gebeten haben. In einem gemeinsamen Schreiben an die Europäische Kommission appellierten die Mitgliedsstaaten, die verpflichtende Einführung der UDB zu verschieben und bestehende Mängel zu adressieren, die den Betrieb und die Transparenz des Biokraftstoffsektors beeinträchtigen würden.
Ziel der UDB ist es, die Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Biokraftstoffen in der EU zu erhöhen und Betrug zu verhindern. Der BDE sieht jedoch die geltenden und neu vorgeschlagenen Anforderungen der EU-Uniondatenbank (UDB) als übermäßig belastend und ineffizient an.
Dazu BDE-Präsidentin Anja Siegesmund: „Selbstverständlich haben unsere Mitglieder als Anbieter fortschrittlicher Biokraftstoffe ein Interesse an klaren Regeln für alle Wirtschaftsbeteiligten. Die geplanten Vorschriften führen aber zu einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand, der unsere Mitglieder stark belastet, ohne echten Mehrwert für die Betrugsprävention zu schaffen.“
Der Verband fordert daher, die Meldepflicht auf die erste Sammelstelle zu beschränken, da die bereits bestehenden nationalen und freiwilligen Zertifizierungssysteme ausreichend für Transparenz und Nachverfolgbarkeit sorgen. Zudem führt die doppelte Verpflichtung zur Meldung von Transaktionsdaten sowohl an nationale Systeme als auch an die UDB zu unnötigem Aufwand und sollte durch eine direkte Verknüpfung dieser Systeme vereinfacht werden.
Ein weiteres Anliegen des BDE betrifft die zu kurzen Meldefristen (3 Tage) für Transaktionen in der UDB, die unpraktikabel sind. Der Verband plädiert hier für eine Verlängerung der Fristen auf 30 Tage sowie eine Übergangsphase bis Ende 2025, um den Unternehmen eine faire Anpassung zu ermöglichen. Zudem bestehen Bedenken hinsichtlich des unzureichenden Schutzes sensibler Geschäftsdaten, da diese potenziell von Dritten eingesehen werden könnten. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Datensicherheit zu gewährleisten, fordert der BDE, dass der Zugriff auf unternehmensspezifische Informationen nur unter Aufsicht des jeweiligen Unternehmens und ausschließlich während der Überprüfung durch einen Auditor erfolgen darf.
Dazu BDE-Präsidentin Anja Siegesmund: „Aktuell gibt es schlicht zu viele Baustellen und offene Fragen, die nicht über das Knie gebrochen werden dürfen und einer intensiven Bearbeitung durch die EU-Kommission bedürfen. Die ursprüngliche Deadline ist nicht zu halten und muss aufgegeben werden.“
Deshalb unterstützt der BDE den Brief der EU-Mitgliedstaaten und die geforderte Übergangsfrist von einem Jahr ausdrücklich. Das vollständige BDE-Feedback zum delegierten Rechtsakt können Sie hier einsehen.
Hintergrund:
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED), die bis 21. November 2024 die Einführung einer Unionsdatenbank zur Überprüfung und Nachverfolgbarkeit von Biokraftstoffen in der EU vorsieht, wurde 2023 reformiert. Zu Beginn des Jahres 2024 setzte die Europäische Kommission in einem delegierten Rechtsakt ihre Pläne um, die Informationspflichten für Marktteilnehmer, insbesondere im Bereich abfallstämmiger Biokraftstoffe, erheblich zu erweitern.