Compliance
Die Bedeutung von Compliance für ein erfolgreiches unternehmerisches Handeln ist in den letzten Jahren nochmals gestiegen. Das Verständnis von Compliance reicht längst über die Anforderungen an ein gesetzeskonformes Verhalten hinaus. Dies gilt nicht nur bei Aufträgen der öffentlichen Hand, die nicht selten mit sogenannten vergabefremden Kriterien verknüpft sind.
Die Verbandsarbeit des BDE ist auf die strikte Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht ausgerichtet. Der BDE bekennt sich zu freiem und unverfälschtem Wettbewerb und lehnt jede kartellrechtswidrige Verfälschung des Wettbewerbs durch Unternehmen oder Branchenverbände ab. Unsere BDE-Compliance-Richtlinie stellt Leitlinien auf, durch die kartellrechtlich bedenkliches Verhalten von vornherein vermieden werden soll. Die BDE-Compliance-Richtlinie richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Organe des BDE.
Daneben haben sich insbesondere größere BDE-Mitgliedsunternehmen auch eigene Compliance-Regelungen gegeben und zum Teil auch eine eigene Compliance-Abteilung installiert. Ein funktionierendes Compliance-System bietet als unternehmensinternes Immunsystem nicht nur Schutz für das jeweilige Unternehmen zur Abwehr von gesetzeswidrigen Verhalten einzelner Mitarbeiter. Verhaltenskodizes werden von vielen Unternehmen unter dem Stichwort Corporate Social Responsibility (CSR) auch als ein Instrument zur Übernahme von gesellschaftlicher Mitverantwortung verstanden.