Ausschreibungsrunde der Dualen Systeme für Sammelaufträge 2023 bis 2025 gestartet – wieder ohne Preisanpassungsklausel

BDE-Veranstaltung informiert über die diesjährigen Ausschreibungsbedingungen und klärt Fragen der Ausschreibungsteilnehmer

19.05.2022

Die Ausschreibungsrunde für Sammelaufträge der dualen Systeme wird in diesem Jahr von besonderen Rahmenbedingungen geprägt. „Der Krieg in der Ukraine und der daraus resultierende starke Anstieg von Personal-, Energie- und Dieselkraftstoffkosten belastet die Entsorgungsbranche massiv“, erklärte Dr. Andreas Bruckschen, stellv. Hauptgeschäftsführer des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., am Mittwoch bei einer digitalen Veranstaltung des Verbandes zur aktuellen Ausschreibungsrunde.

Die Ausschreibung startete am 02. Mai 2022 mit der ersten Tranche. Die weiteren von der Ausschreibung betroffenen Gebiete werden sukzessive jeweils montags auf der Ausschreibungsplattform eingestellt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand ein Vortrag von Rechtsanwalt Markus Figgen (avocado rechtsanwälte), der die wesentlichen Neuerungen der Ausschreibungsrunde 2022 und die damit verbundenen Anforderungen und Risiken erläuterte. Figgen ging auch auf die gebietsspezifischen Besonderheiten ein, nicht nur für die LVP- sondern auch für die Glasfraktion. Michael Bürstner (Interseroh+ GmbH) und Alexander Keiser (Zentek GmbH & Co. KG) waren als Dualen Systeme zugegen und beantworteten Fragen an die Systembetreiber.

Zentrales Thema des Vortrages sowie der Diskussion war, dass es auch in diesem Jahr in keinem Vertrag eine Preisgleit-/ oder Preisanpassungsklausel geben wird. Aufgrund der Unwägbarkeiten infolge des Ukraine-Krieges sowie zahlreicher Lieferkettenprobleme, z.B. bei Fahrzeugen, Behältern oder gelben Säcken, entspricht die Aufnahme derartiger Klauseln, laut Rechtsanwalt Markus Figgen, derzeit allgemeiner Praxis und wäre daher zu erwarten gewesen. Der BDE hatte sich für eine solche Klausel intensiv eingesetzt und bedauert, dass sie nicht erreicht werden konnte. Das Kalkulationsrisiko für den Vertragszeitraum von drei Jahren wird damit ungeachtet der besonderen Rahmenbedingungen erneut vollständig den Bietern aufgebürdet. Die Bieter sind nun in der schwierigen Lage, vor diesem Hintergrund eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung zu gewährleisten und diese kalkulatorisch abzusichern.