Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft hat die Einigung für die Regelungen der Batterieverordnung im Grundsatz begrüßt, zugleich aber auch Kritik geübt. So moniert der Verband, dass in dem Regelwerk kein Batteriepfand vorgesehen ist.
„Die EU-Batterieverordnung setzt eine Vielzahl von richtigen Prioritäten, bleibt aber hinter ihren Möglichkeiten gerade in Sachen Batteriepfand zurück. Ein bloßer Prüfauftrag an die EU-Kommission ist nicht genug,“ erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Donnerstag in Berlin.
In ihrer Plenarsitzung am Mittwoch hatten die Abgeordneten den vorläufig vereinbarten Text angenommen. Die neue Verordnung umfasst den gesamten Lebenszyklus von der Batteriekonzeption bis zur Abfallbehandlung.
Nach Ansicht des BDE enthält die neue Regelung viele für die Entsorgungs- und Recyclingbranche interessante Vorgaben, die richtig und nützlich sind. So führt sie z.B. verpflichtende Mindestrezyklatanteile ein, die künftig in Batterien enthalten sein müssen. Außerdem wird es Regeln zum einfachen Herausnehmen und Austauschen von Batterien aus Geräten durch den Verbraucher geben. Positiv bewertet der Verband zudem die Einführung eines elektronischen Batteriepasses, reagiert aber zurückhaltend auf die für Altbatterien beschlossenen Sammelquoten, weil diese teilweise in Deutschland bereits gelten und auch schon erreicht werden.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die neue Batterieverordnung hat Stärken und Schwächen. Ein deutliches Manko ist das fehlende Batteriepfand. Eine solche Regelung schüfe aber europaweit den Anreiz, dass Verbraucher ihre Altbatterien zurückgeben. Auf diese Weise könnten Batterien dem Recycling und einer ordnungsgemäßen Entsorgung besser zugeführt werden. So bleibt die Gefahr groß, dass sie weiterhin über den Restmüll unsachgemäß entsorgt werden und eine erhebliche potenzielle Brandgefahr bilden. Zudem gehen sie so dem Stoffkreislauf verloren.“
Wir begrüßen, dass Mitgliedstaaten nationale Regelungen erlassen können, um etwa ein Batteriepfand oder ambitioniertere Sammel- und Recyclingquoten zu implementieren. All diese Schritte sorgen aber nicht für den „großen Wurf“. Positiv zu bewerten ist aber die Einführung von Mindestrezyklateinsatzquoten in Batterien. Solche Vorgaben können den Markt für Rezyklate stimulieren und so Anreize und Sicherheit für Investitionen in Recyclinganlagen schaffen. Zudem leisten sie einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit bei kritischen Rohstoffen. Die Tatsache, dass nicht für alle Batteriearten ein Mindestrezyklateinsatz eingeführt werden soll, ist hingegen wiederum bedauerlich. Es bleibt zu hoffen, dass die Regelungen ihre Wirkungen nicht verfehlen und dabei helfen, die Brandgefahr spürbar zu senken. Diese Vorgabe ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Anlagenbrände in der Entsorgungs- und Recyclingbranche.“
Im nächsten Schritt muss der Text auch noch formell im Rat gebilligt werden. Wenn der Rat zustimmt, wäre das Verfahren in erster Lesung abgeschlossen und der Rechtsakt würde im Amtsblatt veröffentlicht und nach 20 Tagen in Kraft treten.