Nach intensiven Verhandlungen konnten sich gestern in Berlin die kommunalen Spitzenverbände und die im BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. organisierten bundesweit genehmigten Betreiber dualer Systeme auf eine Empfehlung für eine Übergangsregelung für die Jahre 2019 bis 2021 bei der Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammlung verständigen. Die schwierigen Fragen im Zusammenhang mit PPK konnten so schließlich einer fairen Lösung zugeführt werden.
Der Einigungsprozess war notwendig, um die neue Regelung im Verpackungsgesetz erfolgreich umzusetzen und konnte einvernehmlich zu einem Ende gebracht werden, weil alle beteiligten Kreise den Wert und die Notwendigkeit eines Kompromisses vor Augen hatten.
BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Wir begrüßen diese Einigung vor allem, weil dadurch die Beteiligten vor Ort eine Grundlage haben, die häufig strittige PPK-Erfassung einvernehmlich zu regeln und so einer Abstimmungsvereinbarung insgesamt den Weg zu ebnen. Sie ist zwar nicht rechtlich verbindlich, erfahrungsgemäß aber die im Regelfall gewählte Lösung.“
Die gemeinsame Erklärung finden Sie hier.