BDE begrüßt Entscheidung über Entsorgung von Quecksilberabfall

Verband hatte sich mit Vorschlägen für eine Verschärfung der Entsorgungsregeln eingebracht

12.01.2017

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. begrüßt die heutige Zustimmung des Umweltausschusses des Europaparlaments zu dem ausgehandelten Kompromiss mit dem Rat der EU und der Europäischen Kommission über eine neue EU-Verordnung über Quecksilber.

BDE-Präsident Peter Kurth sagte: „Der BDE hatte sich im Zuge der Überarbeitung der Verordnung mit Vorschlägen für eine Verschärfung der Entsorgungsregeln eingebracht, um sicherzustellen, dass die Bewältigung des bevorstehenden Anstiegs flüssigen Quecksilberabfalls aus industriellen Anlagen auf Basis des neuesten Standes der Technik erfolgt und somit der größtmögliche Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gewährleistet wird. Dass nun, wie vom BDE gefordert, eine Behandlungspflicht vor der endgültigen Ablagerung beschlossen wurde, ist daher sehr zu begrüßen.“

Die neue EU-Verordnung über Quecksilber setzt die im Oktober 2013 unterzeichnete internationale Vereinbarung über Quecksilber (Minamata-Konvention) um. Durch die Vereinbarung verpflichtet sich die EU unter anderem dazu, auf Produktionsprozesse, die ohne den Einsatz von Quecksilber auskommen, umzustellen. Die europäische Chloralkali-Industrie ist bereits zur Umrüstung verpflichtet. Demnach fallen in den nächsten Jahren erhebliche Mengen flüssigen Quecksilberabfalls an, die sicher entsorgt werden müssen.

Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat heute dem Ergebnis der informellen interinstitutionellen Verhandlungen mit dem Rat der EU und der Europäischen Kommission zugestimmt. Bevor die neue Verordnung in Kraft tritt, muss noch das Plenum des Europaparlaments zustimmen. Die Abstimmung findet voraussichtlich am 1. März statt. Danach steht nur noch die offizielle Zustimmung durch den Rat der EU aus.

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Bernhard Schodrowski

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