Gefahrgutfahrer- und Gefahrgutbeauftragtenschulungen eingestellt

Wegen der COVID-19-Entwicklungen hat das BMVI neue Regelungen hinsichtlich ADR- und Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte erlassen.

18.03.2020

BDE-direkt 17/2020

Die Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte wurden aktuell angesichts der Entwicklungen um COVID-19 eingestellt. Darüber hinaus haben u. a. „öffentliche und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich“ ab dem 18. März bis einschließlich 19. April 2020 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet.

Daraus können sich Probleme für Inhaber von ADR-Bescheinigungen und Schulungsbescheinigungen des Gefahrgutbeauftragten ergeben, deren Gültigkeit in diesem Zeitraum endet.   

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) folgende Regelung mitgeteilt:

  • Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2.2.8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Die Bescheinigungen müssen erneuert werden, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. Dezember 2020 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat.  
  • Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 ADR bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigungen muss ab dem Zeitpunkt ihres Ablaufens um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1. Dezember 2020 einen Test gemäß Absatz 1.8.3.16.2 ADR bestanden haben.
  • Es wurde auch mitgeteilt, dass ab sofort danach verfahren werden soll.

Die Kontrollbehörden wurden vom BMVI unterrichtet.

Weiterhin hat das BMVI die beigefügte deutsche Fassung der Multilateralen Sondervereinbarung M 324 über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR zur Kenntnis gegeben.

Die Bekanntmachung im Verkehrsblatt wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich in Heft 7 am 15.04.2020, erfolgen.

Kontakt

Sandra Giern

Geschäftsführerin Technik