BDE-direkt 17/2020
Die Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte wurden aktuell angesichts der Entwicklungen um COVID-19 eingestellt. Darüber hinaus haben u. a. „öffentliche und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich“ ab dem 18. März bis einschließlich 19. April 2020 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet.
Daraus können sich Probleme für Inhaber von ADR-Bescheinigungen und Schulungsbescheinigungen des Gefahrgutbeauftragten ergeben, deren Gültigkeit in diesem Zeitraum endet.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) folgende Regelung mitgeteilt:
Die Kontrollbehörden wurden vom BMVI unterrichtet.
Weiterhin hat das BMVI die beigefügte deutsche Fassung der Multilateralen Sondervereinbarung M 324 über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR zur Kenntnis gegeben.
Die Bekanntmachung im Verkehrsblatt wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich in Heft 7 am 15.04.2020, erfolgen.