BDE-direkt 18/2020
Der BDE wurde von der Stiftung ear darüber informiert, dass bei verspäteten Abholungen aufgrund der COVID-19-Epidemie auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren verzichtet werden soll. Diese Maßnahme ist zunächst bis zum 19. April befristet.
Der BDE begrüßt die notwendig gewordene Flexibilisierung bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Sammelstellen ihren Betrieb bereits eingestellt haben. Die Transport- und Recyclingunternehmen können ihren Betrieb momentan nur von Tag zu Tag planen. Die Recyclingwirtschaft ist sich ihrer Verantwortung zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftkreislaufs bewusst und wird den Betrieb so lange wie möglich aufrecht erhalten, wenngleich notwendige Vorsichtsmaßnahmen die Unternehmen erheblich einschränken.
Der BDE empfiehlt allen Mitgliedsunternehmen die Auftragsnachverfolgung weiterhin zu dokumentieren, da bei einer Verbesserung der Situation die Altvorgänge nachgearbeitet werden müssen.
Die Schließung der Sammelstellen wird zu deutlich sinkenden Materialeingängen führen. Mehrere Unternehmen haben bereits angekündigt, die Möglichkeiten der Kurzarbeit zu prüfen. Aufgrund des intensiven Wettbewerbs verfügen die mittelständischen Recyclingunternehmen nur über geringe finanzielle Reserven, weshalb davon auszugehen ist, dass die meisten Unternehmen einer längeren Krise nicht standhalten können.
Die Situation verschärft sich täglich weiter, weil vor dem Hintergrund der vorübergehenden Werkschließungen in der Automobilindustrie und deren Zulieferer sowie der Produktionsausfälle in weiteren Bereichen die Nachfrage nach Metallen deutlich eingebrochen ist. Einige Stahlwerke drosseln ihre Produktion bereits deutlich. Auch das Exportgeschäft kommt zunehmend zum Erliegen. Durch Grenzschließungen bzw. strikte Kontrollen kommt auch die Logistik erheblich ins Stocken. Darüber hinaus sind auch weiterverarbeitende Betriebe von der Corona-Krise erheblich betroffen, was sich auf die Rohstoffvermarktung natürlich auswirkt.