BDE fordert weitere Schritte im Bereich Kunststoffrecycling

„Minimum Recycled Content“ Lösungen sollen aus Sicht des BDE zukünftig auch auf andere Produkte und Kunststoffsorten übertragen werden.

28.03.2019

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat das Votum des Europäischen Parlaments zur Bestätigung des Ergebnisses der Trilogverhandlungen begrüßt, fordert jedoch, dass die nächsten Schritte in diesem Bereich zügig angegangen werden. Festgeschriebene und rechtlich bindende Mindestanteile an Rezyklaten in Produkten müssen auf weitere Kategorien an Erzeugnissen und Kunststoffsorten ausgeweitet werden. Öko-Design und eine nachhaltige Beschaffung müssen wirksamer gestaltet werden und sollten nicht bloß Appell bleiben.

Ende Dezember hatten sich Rat, Kommission und Parlament im Rahmen der Trilogverhandlungen auf einen gemeinsamen Text für eine neue Richtlinie über Einwegkunststoffe geeinigt. Übergeordnetes Ziel der EU ist es, der Verschmutzung der Weltmeere durch Produkte aus Einwegkunststoff entgegen zu wirken. Wichtigste Errungenschaft des neuen Gesetzentwurfes ist die Festlegung eines Mindestanteils an Rezyklaten („Minimum Recycled Content“) von 25% bis 2025 und 30% bis 2030 bei der Herstellung von neuen PET-Einwegflaschen.

Weitere wichtige Maßnahmen der Richtlinie sind die Verbote von einzelnen Produkten aus Einwegkunststoff, neue Maßnahmen zur erweiterten Herstellerverantwortung sowie Sensibilisierungsmaßnahmen. BDE-Präsident Peter Kurth sagte im Anschluss der Abstimmung: „Produktverbote mögen bei bestimmten Plastikartikeln Erfolg haben. Aber sie sind langfristig kein wirksames Mittel gegen die Verunreinigung der Weltmeere. Viel wichtiger ist es, dass endlich eine stabile Nachfrage für Kunststoffrezklate entsteht. Wenn recycelter Kunststoff endlich als wichtiger Rohstoff angesehen wird, dann landet er auch ganz von selbst nicht mehr in den Weltmeeren oder auf den wilden Deponien dieser Welt.“

Vielmehr müssen Maßnahmen wie Mindestanteile an Rezyklaten in Produkten auf weitere Kunststoffströme ausgeweitet werden. Die Wahl von PET im Rahmen der neuen europäischen Richtlinie ist zwar begrüßenswert, jedoch sind die Recyclingprozesse bei PET bereits gut etabliert und die Wiederverwendungsquoten vergleichsweise hoch. Es wäre daher wünschenswert, wenn die EU auch zukünftig andere Kunststoffsorten für die Minimum-Content-Lösungen in Betracht ziehen würde. „Nur so bekommt man nach der Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Kunstoffen, auch den letzten Schritt des Recyclingprozesses, also die Wiedereinführung der Rezyklate in ein neues Produkt, tatsächlich vollzogen. Ansonsten wird bei Kunststoffen der Kreislauf nicht wirksam geschlossen“, sagte Kurth am Donnerstag in Berlin.

Das Votum im Europäischen Parlament zur Richtlinie über Einwegkunststoffe ist eine Bestätigung der interinstitutionellen Verhandlungsergebnisse und ist eine der letzten großen Hürden vor dem Abschluss des Gesetzgebungsprozesses.