Auf der gestrigen Anhörung des Ad-hoc-Ausschusses der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAGA) zur Verwertung von verpackten Lebensmitteln hat der BDE die Einführung eines gütegesicherten Verwertungsverfahrens verpackter und unverpackter Lebensmittelabfälle durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) zugesichert.
Der Ausschuss erarbeitet derzeit im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) ein Konzept zur umweltfreundlichen Verwertung von verpackten Lebensmittelabfällen.
Das Konzept des BDE sieht vor, verpackte und unverpackte Lebensmittelabfälle an der Anfallstelle des Abfallerzeugers getrennt zu erfassen, um bereits bei der Aufbereitung noch vor dem Vergärungsprozess die verpackten und unverpackten Lebensmittelabfälle räumlich oder zeitlich getrennt voneinander zu verarbeiten. Auf diese Weise kann der Kunststoffanteil bereits im Gärsubstrat signifikant reduziert werden.
Der BDE-Geschäftsführer, Dr. Andreas Bruckschen, betont darüber hinaus, dass vor Ausbringung des Gärproduktes auf landwirtschaftlich genutzte Böden die bereits etablierte Vollstromabsiebung allein nicht ausreichend ist: „Eine verlässliche Reduzierung des Kunststoffanteils im Gärsubstrat und Gärprodukt gelingt nur dann, wenn bereits vor der Vergärung der Fremdstoffanteil maximal 1,5 Prozent bezogen auf die Trockenmasse beträgt.
Um die Einhaltung dieses Fremdstoffanteils sicherzustellen, ist es aus Sicht des BDE erforderlich, nicht nur bei den verpackten, sondern auch bei den unverpackten Lebensmittelabfällen noch vor der Vergärung eine zertifizierte Beprobung vorzunehmen. Hierfür wird ein entsprechendes Gütesiegel für die komplette Prozesskette von der Anfallstelle der verpackten und unverpackten Lebensmittelabfälle bis zum fertigen Gärprodukt mit der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) entwickelt. Die neuen Vorgaben sollen in das bestehende RAL-Gütezeichen „Dünger/Ausgangsstoffe“ (RAL-GZ 252/1) integriert werden.“