Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. appelliert an die beteiligten Bundesministerien, dem vorliegenden Entwurf der TA Luft nicht zuzustimmen. Der Entwurf müsse vielmehr kritisch geprüft werden. Zudem seien Anpassungen auch mit Blick auf den Wirtschaftsstandort Deutschland zwingend erforderlich. Das Bundesumweltministerium, das erst Ende Juli einen überarbeiteten Referentenentwurf zur TA Luft veröffentlicht hat, plant bereits für September einen entsprechenden Beschluss des Bundeskabinetts.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Seit 2015 diskutieren wir über verschiedene Entwürfe zur Novelle der TA Luft. Von den Regelungen ist die gesamte deutsche Industrie betroffen, da die TA Luft das zentrale Regelwerk für die Genehmigung, Änderung und den Betrieb von Industrieanlagen in Deutschland ist. Es ist völlig unverständlich, weshalb das BMU genau in der Sommerpause mit einem überarbeiteten Entwurf der TA Luft herauskommt, der im Vergleich zum letzten Referentenentwurf kaum Änderungen aufweist, und nun in aller Schnelle einen Kabinettsbeschluss herbeiführen möchte. Der Vorschlag des BMU enthält zahlreiche Verschärfungen für die deutsche Industrie, die zum Teil weder fachlich richtig begründet sind noch europarechtlichen Vorgaben entsprechen.“
Auf europäischer Ebene gibt die Industrieemissions-Richtlinie in Verbindung mit der Beschreibung der besten verfügbaren Technik (so genannte BVT-Merkblätter) den europaweit einzuhaltenden Standard vor. Die BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung wurden im August veröffentlicht, also erst kürzlich aktualisiert und auf den Stand der Technik gebracht. Dennoch geht das BMU etwa beim Anteil der organischen Stoffe im Abgas bei der biologischen Abfallbehandlung und bei verschiedenen Parametern für Schredderanlagen (Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff, Dioxine, Furane, PCB) über diese Vorgaben hinaus.
Kurth: „Wir kennen nur eine Vergärungsanlage in Deutschland, bei der organische Stoffe im Abgas im Genehmigungsbescheid aufgenommen sind. Darüber hinaus ist dieser Parameter für alle Kompostierungs- und Vergärungsanlagen neu. Auch ein Monitoring dieses Parameters wurde von den Überwachungsbehörden nicht verlangt. Europarechtlich ist er nicht gefordert. Wir lehnen es daher ab, dass allein unsere Anlagen in Deutschland für diesen Parameter zusätzliche Maßnahmen ergreifen müssen. Der TA Luft-Entwurf muss deshalb geändert werden. Das Bundeskabinett sollte die vom BMU vorgelegte Fassung nicht beschließen.“
Die Kritikpunkte im Einzelnen sind der BDE-Stellungnahme zu entnehmen.
Auch der BDI kritisiert die geplanten Änderungen, die weder erforderlich noch zielführend seien. Genehmigungsverfahren dürften nicht erschwert, sondern müssten beschleunigt werden, was zu Recht auch Ziel des Koalitionsvertrages sei.