BDE: Umweltverwaltung Baden-Württemberg dramatisch unterbesetzt

Kurz vor Inkrafttreten der neuen Gewerbeabfallverordnung mehren sich die Hinweise, dass die vollzugsintensive Verordnung die Umweltverwaltung überfordern wird.

06.07.2017

Wenige Wochen vor Inkrafttreten der neuen Gewerbeabfallverordnung mehren sich aus allen Teilen des Bundeslandes Baden-Württemberg die Hinweise, dass diese neue vollzugsintensive Verordnung die Umweltverwaltung endgültig überfordern wird. Während die neue Verordnung von jedem Unternehmen ein Neudenken erfordert und neue Investitionen in der Kreislaufwirtschaft anregen soll, ist die Verwaltung personell nicht mehr in der Lage, Fragesteller zu informieren und zu beraten. Die Regelungen gerade im Umweltbereich sind aber auf einen leistungsfähigen Vollzug angewiesen.

Peter Kurth, Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., sagte: „Von unseren Mitgliedsunternehmen im BDE-Regionalverband Südwest wissen wir, dass die Umweltverwaltung in Baden-Württemberg personell seit langem deutlich schwächer besetzt ist als in den anderen Bundesländern. Da einige der größeren Mitgliedsunternehmen in mehreren Bundesländern arbeiten, kann das auch aus dem direkten Vergleich der Unternehmen belegt und bekräftigt werden. Selbst kleinere Unternehmen, die nur in einigen Kreisen von Baden-Württemberg arbeiten, schildern, dass eine Vielzahl neuer Regelungen eher mit einem Rückgang der Dienstposten einherging.“

Der BDE hat sich deswegen bereits im Frühjahr an Ministerpräsident Winfried Kretschmann gewandt und auf die Vollzugsdefizite hingewiesen. Kurth: „Die Antwort aus der Staatskanzlei war freundlich und vom Grundsatz aufgeschlossen. Jetzt geht es aber darum, auch Butter bei die Fische zu machen. Jetzt zeigt sich, ob es eine grün geführte Landesregierung auch ernst meint, wenn es um praktizierten Umweltschutz geht.“ Kurth sagte weiter: „Die Kreislaufwirtschaft ist in besonderem Maße auf Weichenstellungen durch den Gesetz- und Verordnungsgeber angewiesen. Umso bedauerlicher wäre es, wenn es die entsprechenden Regelungen zwar gibt, diese aber durch zu schwach besetzte Verwaltungen ins Leere zu laufen drohen.“

Kurth wies darauf hin, dass der Deutsche Bundestag zum Ende der Legislaturperiode noch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen zur Neuregelung von Teilbereichen der Kreislaufwirtschaft zum Teil in großen Konsens beschlossen hat. Hierzu gehören unter anderem neue Regelungen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten und von Batterien, zur Struktur von Entsorgungsfachbetrieben und zur Abfallverbringung, wie auch zur Gewerbeabfallverordnung und zum Verpackungsgesetz.

Der BDE verfolgt den Vollzug dieser Gesetze und Verordnungen bundeslandübergreifend. Kurth: „Wir stehen unmittelbar vor dem Inkrafttreten der novellierten Gewerbeabfallverordnung am 01.08. Die aktuell noch gültige Gewerbeabfallverordnung ist praktisch nicht vollzogen worden. Es wäre im Lichte dieser schlechten Erfahrung eine Bankrotterklärung, wenn sich dies so wiederholen sollte.“ Kurth kündigte an, dass der BDE den Vollzug der Novelle zu einem Schwerpunkt seiner Verbandsarbeit machen werde. Kurth: „Die Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung beginnt für den BDE am 01.08., 00:01 Uhr.“

Der BDE hatte das Schreiben an den Ministerpräsidenten auch an die Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, für Finanzen und für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft übermittelt. Kurth: „Alle Häuser müssen beim Stellenaufbau der Umweltverwaltung von Landratsämtern und Regierungspräsidien in Baden-Württemberg zusammenwirken. Von einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft profitiert das ganze Land.“