Unsere Betreiber von Kompostierungs- und Vergärungsanlagen lehnen eine Zuweisung von biologisch abbaubaren Kunststoffen in die Bioabfallbehandlung ab.
Biokunststoffe sind gerade "en vogue" und werden gerne als „grüne Alternative“ zum konventionellen Kunststoff bezeichnet. Aber wohin mit ihnen nach der Nutzung? Nicht zum Bioabfall!
Was genau sind Biokunststoffe?
Biokunststoffe können auf Basis nachwachsender Rohstoffe hergestellt werden (man nennt das „biobasiert“) und schonen damit fossile Rohstoffe. Allein deshalb ist ihre zunehmende Verbreitung verständlich. Biokunststoffe können auch biologisch abbaubar sein. Ob sie darüber hinaus kompostierbar sind, lässt sich über eine europäische Norm (DIN EN 13432) nachweisen. Diese gestattet dann die Kennzeichnung des Prüfgegenstandes mit einem sogenannten Kompostierbarkeits-zeichen (Keimling).
Bei den demgemäß zertifizierten Biobeuteln, die für die Erfassung organischer Küchenabfälle aus Haushalten eingesetzt werden können, sollte dennoch vor Verwendung die Zustimmung des örtlichen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in Abstimmung mit dem Bioabfallbehandler eingeholt werden.
Die Sorge der Verwerter betrifft darüber hinausgehende Verpackungen aller Art, Einweggeschrirr oder Kaffeekapseln, die (zunehmend) als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind und bei denen damit geworben wird, sie über die Biotonne entsorgen zu können. Nach Abfall- und Düngerecht sind solche Produkte nicht für die bodenbezogene Verwertung zugelassen.
Ungelöste Konflikte