Mit Maßgaben: Bundesrat beschließt Mantelverordnung

BDE begrüßt gefundenen Kompromiss als notwendiges Instrument zur bundeseinheitlichen Regelung für Deutschlands größten Abfallstrom

06.11.2020

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e. V. (BRB) sowie die Interessensgemeinschaft der Verwerter und Aufbereiter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) sehen in der heutigen Annahme der Mantelverordnung im Bundesrat einen richtigen Schritt und eine pragmatische Entscheidung zur Errichtung einer Kreislaufwirtschaft bei mineralischen Abfällen.

„Wir begrüßen die aktuelle Beschlussfassung im Bundesrat, mit der die Branche nun ein Regelwerk bekommt, das die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen und Recyclingrohstoffen stärkt und die Problematik der teilweise regional bestehenden Kapazitätsengpässe bei Deponien nicht weiter verschärft. Der heutige Beschluss war nach vielen Jahren der Beschäftigung mit diesem Thema dringend nötig“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Freitag in Berlin.

Zuvor hatte das Plenum des Bundesrates die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung mit Maßgaben beschlossen. Vorausgegangen waren jahrelange Diskussionen und Beratungen, die auch in der letzten Woche noch weitergingen.

BRB-Vorstand Michael Stoll: „Wir begrüßen die Annahme des von uns präferierten Antrags zur Mantelverordnung durch den Bundesrat ausdrücklich. Wir hoffen, dass nun auch Bundesregierung und Bundestag zustimmen werden. In dem zweijährigen Evaluierungszeitraum gilt für uns zu überprüfen, wo Nachbesserungsbedarf besteht und in welchen Details die Verordnung entsprechend nachgeschärft werden muss.“

Die Verbände betonten, dass Regelungen für den Umweltschutz notwendig seien, diese jedoch nicht zu Abstrichen bei der Praxistauglichkeit und Akzeptanz von Ersatzbaustoffen und Recyclingrohstoffen führen dürften.

Die neue Verordnung löst die bisherigen Technischen Regeln der LAGA ab, die keinen rechtsverbindlichen Status haben. Zudem sind die vorhandenen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene (Wasserhaushaltsgesetz, Bundesbodenschutzgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz) materiell unzureichend und zu allgemein gefasst. Mit der neuen Bundesverordnung können daher Landesregelungen harmonisiert und der Vollzug vereinheitlicht werden.

„Der Bundesrat hat eine pragmatische Entscheidung zur Ersatzbaustoffverordnung getroffen und den im März 2020 zwischen dem Bundesumweltministerium und mehreren Ländern ausgehandelten Kompromisstext beschlossen. Damit endet nach nunmehr 15 Jahren ein quälend langer Prozess um diese bundeseinheitliche Regelung“, so IGAM-Vorstand Dieter Kersting.

Kurth: „Heute hat die Länderkammer einen entscheidenden Schritt getan. Mit den neuen Regelungen haben wir die Chance, für Deutschlands größten Abfallmassenstrom endlich in den Bundesländern einheitliche Vorgaben anzuwenden und einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Bei dem Volumen dieses Abfallstroms wurde es auch höchste Zeit, denn wir sprechen über 220 Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle und circa 55 Millionen Tonnen industrielle Nebenprodukte pro Jahr in Deutschland. Die Vorgaben bedürfen eines konstruktiven Dialogs zwischen allen Beteiligten. Daher appellieren wir hiermit auch an die Bundesregierung und den Bundestag die Beschlussfassung des Bundesrates einerseits kritisch zu prüfen aber gleichzeitig den Abschluss des politischen Verfahrens in dieser Legislaturperiode zu forcieren und damit das Inkrafttreten der Mantelverordnung mit Nachdruck voranzutreiben.“

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Bernhard Schodrowski

Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit