BDE-direkt 37/2020
Am 16.04.2020 sind bundesweit SARS CoV-2 Arbeitsschutzstandards in Kraft getreten. Das von der Bundesregierung beschlossene Paket enthält 17 besondere Maßnahmen, die sich auf Arbeitsabläufe hinsichtlich Technik, Organisation und Personal beziehen. Das Programm legt klare und verbindliche Standards fest.
Das Papier bietet einen betrieblichen Infektionsschutzstandard, der zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus aufzeigt. Hierdurch sollen Beschäftigte die notwendige Sicherheit erhalten, um ihre Arbeit besser geschützt fortführen zu können. Außerdem hat die Bundesregierung folgende 10 Eckpunkte zum neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 formuliert:
Nach wie vor gilt es: dort, wo es möglich ist, unbedingt den Mindestabstand von 1,5 m (das entspricht ca. drei Papiertonnen) einhalten. Falls dies nicht möglich sein sollte, sollen Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden.
Der BDE begrüßt die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgestellten Maßnahmen. Der Verband sieht in den angebotenen Schutzmaßnahmen ein geeignetes Instrument, die Beschäftigten der Entsorgungs- und Recyclingbranche dabei zu unterstützen, ihre Arbeit in der Abfallentsorgung und -aufbereitung langfristig und sicher erledigen zu können.