COVID-19: Erlass zum Vollzug umweltrechtlicher Bestimmungen

Gemäß eines Schreibens aus NRW können Fristüberschreitungen unter bestimmten Voraussetzungen temporär ohne Sanktionierung hingenommen werden.

03.04.2020

Das Umweltministerium NRW hat einen Erlass zum Vollzug umweltrechtlicher Bestimmungen veröffentlicht. Dieser Erlass soll den Behörden als Orientierung bei „fristgebundenen Verpflichtungen der Betreiber“ dienen. Fristüberschreitungen können danach unter bestimmten Voraussetzungen temporär hingenommen und von einer Sanktionierung kann abgesehen werden. Ein weiterer Erlass zum Thema Auslegung von Antragsunterlagen und Durchführung von Genehmigungsverfahren ist in NRW in Vorbereitung.

Die Aktivitäten in NRW sind zu begrüßen. Der Erlass gilt zwar nur für NRW, kann aber ggf. als Muster herangezogen werden, um in anderen Bundesländern ein entsprechendes Vorgehen anzuregen.