COVID-19: Gefahrgutfahrer-und Gefahrgutbeauftragtenschulungen

Multilaterale Vereinbarung zu ADR-Bescheinigungen während der Corona-Pandemie

26.01.2021

Die Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte wurden angesichts der anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Krise vielerorts erneut eingestellt. Darüber hinaus haben weiterhin u. a. „öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich“ nicht für den Publikumsverkehr geöffnet.

Daraus können sich Probleme für Inhaber von ADR-Bescheinigungen und Schulungsbescheinigungen des Gefahrgutbeauftragten, deren Gültigkeit endet, ergeben.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) folgende Regelung verlängert:

  • Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2.2.8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Die Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. Oktober 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat.  
  • Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 ADR bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigungen wird ab dem Zeitpunkt ihres ursprünglichen Ablaufens um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1. Oktober 2021 einen Test gemäß Absatz 1.8.3.16.2 ADR bestanden haben.

Die Multilateralen Vereinbarungen M 333 und M 334 wurden am 25.01.2021 veröffentlicht.