COVID-19: Grenzüberschreitender Personen- und Warenverkehr

Der Waren- und Berufspendlerverkehr ist von der Einreisesperre in die Bundesrepublik ausgenommen.

07.04.2020

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 16.3.2020 ab 08:00 Uhr bis auf Weiteres Grenzkontrollen beschlossen. Demnach dürfen nur noch Reisende mit triftigem Grund in die Bundesrepublik einreisen. Dazu zählen der Warenverkehr und der Berufspendlerverkehr.

Das nebenstehende, bundeseinheitliche Formular kann für den Grenzübergang von Frankreich und von der Schweiz nach Deutschland verwendet werden. Weitere Einzelheiten zum Vorgehen können Sie dem Formular entnehmen.

Frankreich hat Passierscheine für Einreisen aus dem Ausland eingeführt. Auch deutsche Lkw-Fahrer müssen dieses Formular bei der Beförderung von Gütern auf französischen Boden mit sich führen.

Informationen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung während der COVID-19-Krise finden sich auf der Website der EU-Kommission.

Kontakt

Jens Loschwitz

Geschäftsführer / Justitiar

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