COVID-19: Kurzarbeit

Die Voraussetzungen für die Kurzarbeit als Rettungsweg aus der Corona-Krise wurden deutlich erleichtert.

03.04.2020

Aktuell zeichnen sich zwei Tendenzen im Umgang mit Arbeitsausfällen ab. Während einerseits auf das schon in der letzten Weltfinanzkrise bewährte Instrument Kurzarbeit gesetzt wird, praktizieren andere unter der Überschrift Solidarität der Wirtschaft neue Formen einer kurzfristigen, branchenübergreifenden Arbeitnehmerüberlassung.

Bundesregierung und Bundestag haben die Voraussetzungen für die Kurzarbeit als Rettungsweg aus einer Krise deutlich erleichtert.

Informationen zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit