COVID-19: Sonderregelungen für Führerscheinverlängerungen

Das BMVI empfiehlt, die Geltungsdauer bestehender Genehmigungen/Erlaubnisse von Berufskraftfahrern zu verlängern, sofern keine Eignungszweifel bestehen.

03.04.2020

Laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sind Bus- und LKW-Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Angesichts der Entwicklungen um COVID-19 fallen Weiterbildungen für Berufskraftfahrer derzeit jedoch aus und werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, somit kann die Wahrung der gesetzlich festgesetzten Fristen aktuell nicht immer gewährleistet werden.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat daher in einem Schreiben vom 18.03.2020 an die Bundesländer (speziell auch an den Bund-Länder-Fachausschuss für Fahrerlaubnisrecht/Fahrlehrerrecht) empfohlen, die Geltungsdauer bestehender Genehmigungen/Erlaubnisse möglichst zu verlängern, sofern keine Eignungszweifel bestehen.

Für alle Fahrerinnen und Fahrer, die bislang fahren dürfen, sollte dies auch weiterhin möglich sein. Das BMVI erachtet eine bundeseinheitliche Verlängerung der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen bis zum 31.12.2020 im Wege einer Allgemeinverfügung als sinnvoll. Da das Bundesministerium jedoch nicht zuständig ist, müssen die Länder entsprechende Regelungen erlassen.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat bspw. bereits seine Fahrerlaubnisbehörden ermächtigt, gem. § 74 Fahrerlaubnis-Verordnung in diesen Fällen eigenverantwortlich und abschließend über entsprechende Ausnahmen (möglichst großzügig) zu entscheiden.

Wir rechnen damit, dass die anderen Bundesländer ähnlich verfahren. Es empfiehlt sich daher, sich an die örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörden zu wenden

Kontakt

Sandra Giern

Geschäftsführerin Technik

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