Deutliche Kritik an der Novelle der Bioabfallverordnung - BDE: Neue Regelung unzureichend

Novelle vernachlässigt die Erfassung und belastet einseitig Anlagenbetreiber - Klärung des Geltungsbereichs mit eigenem Abfallschlüssel dringend erforderlich

05.02.2021

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. hat den Referentenentwurf der Bioabfallverordnung (BioAbfV) als „unzureichend und in dieser Form nicht umsetzbar“ kritisiert.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Novelle bleibt deutlich hinter den Erwartungen und auch Notwendigkeiten zurück. Aus Sicht des BDE sollte die BioAbfV in der jetzigen Form keinesfalls verabschiedet werden. Das ist sehr bedauerlich, weil der Handlungsbedarf, insbesondere aus der Klimaperspektive enorm ist. Die ökologischen Ziele können nur erreicht werden, wenn in der BioAbfV die Getrenntsammlung quantitativ ausgebaut und qualitativ verbessert wird. Das gilt sowohl für die kommunale Erfassung über die Biotonne als auch für die gewerbliche Erfassung der verpackten und unverpackten Lebensmittelabfälle. Die grundlegende Fehlkonstruktion der BioAbfV liegt darin, dass sie die Erfassung vernachlässigt und sich allein auf die Anlagenbetreiber konzentriert, obwohl diese für die Fehlentwicklungen nicht verantwortlich sind und die Probleme auch nicht alleine lösen können, zumal der Verordnung zahlreiche Regelungsmechanismen entlang der Wertschöpfungskette fehlen, um eine sortenreine Verarbeitung sicherzustellen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die BioAbfV erhebliche Investitionen im Anlagenbereich auslöst ohne dass die ökologischen Ziele erreicht werden. Eine nachhaltige Lösung bedarf deshalb auch der Klärung, wie der Stoffstrom Bioabfall zu definieren ist und wie dessen Geltungsbereich realistisch und zweckdienlich gefasst werden sollte. Dafür bedarf es dann auch eines eigenen Abfallschlüssels.“

Für den BDE ist klar, dass das Hauptanliegen der Neuregelung sein muss, die Qualität des Stoffstroms zu verbessern und gleichzeitig die quantitative Erfassung der Bioabfälle auszubauen.

Der grundlegende Schwachpunkt der Novelle liegt nach Auffassung des BDE darin, dass der Verordnungsgeber den Anlagenbetreiber allein verantwortlich macht, jedoch nicht den Abfallerzeuger. So fehlen die Regelungsmechanismen für den Abfallerzeuger, ob privat oder gewerblich.

Kritisch sieht der Verband die zu erwartenden erheblichen Kosten für die Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen den Vorgaben entsprechend umrüsten müssten. Hier sind nach BDE-Schätzungen Kosten in Milliardenhöhe zu erwarten.

Aus Sicht des BDE sind wirksame Qualitätsverbesserungen nur dann erreichbar, wenn umfassende Maßnahmen entlang der gesamten Werkstoffkette von der Erfassung über die verschiedenen Behandlungsschritte bis zur Verwertung erfolgen. Es muss zu erhöhten Anstrengungen aller Beteiligten, auch der Kommunen und des Handels, kommen. Im Bereich der gewerblichen Erfassung bedarf es eindeutiger Regelungen hinsichtlich einer getrennten Erfassung verpackter und unverpackter Lebensmittelabfälle. Dazu ist es auch zwingend erforderlich, dass die verwendeten Abfallschlüssel im gewerblichen Bereich eindeutig zwischen „verpackt“ und „unverpackt“ unterscheiden und der Begriff Bioabfall für den Bereich der kommunalen Siedlungsabfälle endlich klar definiert wird.