BDE zu Düngeverordnung: Komposte belasten nicht das Grundwasser

Entwurf der neuen Düngeverordnung sieht Obergrenze für Kompostausbringung vor

16.01.2017

Fachlich ist unumstritten, dass die Nitratbelastung im deutschen Grundwasser nicht durch den Einsatz von Komposten verursacht wird – Stickstoff liegt nur dort gebunden vor und neigt nicht zu Auswaschungen. Trotzdem sieht der Entwurf der neuen Düngeverordnung bislang eine Obergrenze für die Kompostausbringung vor. Auch die letzte Woche von Bund und Ländern gefasste Einigung scheint an diesem Punkt festzuhalten. Etwas Kompromissbereitschaft signalisiert die Einigung nach Kenntnisstand des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. jedoch an anderen Stellen.

Basierend auf dieser Einigung beabsichtigt das Bundeslandwirtschaftsministerium, Ende dieser Woche einen neuen Verordnungsentwurf vorzulegen. Der BDE appelliert an die Entscheider, die sachlich gebotene Differenzierung zwischen Gülle und Kompost auch in der Verordnung abzubilden: „Mit Komposten Felder zu düngen, trägt nicht zur Nitratbelastung im deutschen Grundwasser bei. Das ist umfassend belegt. Der Zustand deutschen Grundwassers ist zweifelsohne ein Umweltproblem, das vor allem durch die Überdüngung mit Gülle und flüssigen Gärresten verursacht wird. Aus eben diesen Düngern wird Stickstoff schnell ausgewaschen. Komposte unter Generalverdacht zu stellen und Ausbringungsmengen zu begrenzen, ist ein Zeichen mangelnder Differenzierung und wirklich nicht sachgerecht“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.

Begrüßenswert sei aber, dass die Sperrfristen für Komposte voraussichtlich kürzer ausfallen als bisher vorgesehen: „Damit wird der unbedenklichen Düngung mit Komposten in einem ersten Schritt Rechnung getragen. Eine sinnvolle Verordnung sollte aber klarstellen, dass Komposte das Grundwasser nicht belasten. Bei Ausbringungsmengen von jährlich viereinhalb Millionen Tonnen ist inhaltliche Sorgfalt geboten“, so Kurth weiter.