ECHA: Datenbank zu besonders besorgniserregenden Stoffen

In der Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sollen Informationen zu Informationen zu Substances of Very High Concern (SVHC) gesammelt werden.

27.09.2018

In der novellierten Abfallrahmenrichtlinie gibt es eine Neuregelung, nach der die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Datenbank einzurichten hat, in der Informationen zu Substances of Very High Concern (SVHC) gesammelt werden. Sie soll unter anderem dazu dienen, der Recyclingbranche bessere Informationen über diese Stoffe zur Verfügung zu stellen und letztlich die Qualität der Rezyklate zu verbessern.

Art. 9 Abs. 2 AbfRRL: „Die Europäische Chemikalienagentur richtet bis zum 5. Januar 2020 eine Datenbank für die ihr im Einklang mit Absatz 1 Buchstabe i zu übermittelnden Daten ein und pflegt sie. Die Europäische Chemikalienagentur gewährt den Abfallbehandlungseinrichtungen Zugang zu dieser Datenbank. Außerdem gewährt sie auf Anfrage auch Verbrauchern Zugang zu der Datenbank.“

Als besonders besorgniserregend gelten Stoffe, die die Kriterien des Art. 57 der REACH-Verordnung erfüllen. Darunter fallen

  • Stoffe mit kanzerogenen, mutagenen, reproduktionsschädigenden Eigenschaften (CMR Kategorie 1 und 2),
  • Stoffe, die nach den Kriterien des Anhang XIII als persistent, bioakkumulierend und toxisch bewertet werden (PBT-Stoffe),
  • Stoffe, die nach den Kriterien des Anhang XIII als sehr persistent und sehr bioakkumulierend bewertet werden (vPvB-Stoffe) sowie
  • Stoffe mit gleichermaßen besorgniserregenden Eigenschaften, z.B. Stoffe mit endokrinen Eigenschaften oder Stoffe, die nicht PBT/vPvB-Kriterien erfüllen, aber persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind und schwerwiegende und irreversible Wirkungen auf Mensch oder Umwelt zeigen.

Der Status als besonders besorgniserregender Stoff wird offiziell bestätigt durch die ECHA, indem sie den Stoff in der Kandidatenliste auf ihrer Homepage veröffentlicht. Damit ergibt sich zwar noch keine Zulassungspflicht, aber weitreichende Informationspflichten in der Lieferkette, die auch den Verbrauchern nützen. Beispielsweise stehen Blei und Cadmium auf dieser Kandidatenliste. Derzeit sind es 191 Stoffe, die Liste weitet sich aber stetig aus.

Die ECHA hat nun einen ersten Vorschlag zur Ausgestaltung der Datenbank erarbeitet und möchte diesen auf einem Workshop am 22./23. Oktober 2018, an dem auch der BDE teilnehmen wird, diskutieren.

Zur weiteren Vorbereitung auf den Termin hat die ECHA einen Online-Fragebogen erstellt, der bis zum 9. Oktober 2018 beantwortet werden kann. Auch hieran wird sich der BDE beteiligen.