Ab 2021 sind Hersteller und Lieferanten von besonders besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen verpflichtet, diese Informationen an eine europäische Datenbank (SCIP-Datenbank) zu berichten.
Diese Maßnahme resultierte aus der EU-Abfallrahmenrichtline, für Abfallentsorgungsunternehmen entsteht durch die SCIP-Datenbank jedoch keine Verpflichtung zur Nutzung.
Durch die neue Datenbank erhofft man sich, dass Entsorgungsbetriebe besorgniserregende Stoffe, die in der SCIP-Liste geführt werden, beim Sammeln, Zerlegen und Sortieren von den restlichen Abfällen besser trennen können.
Auch wenn für Abfallentsorgungsunternehmen durch die neue SCIP-Datenbank keine Verpflichtung entsteht, kann sie als Chance für ein verbessertes Recycling in der Zukunft gesehen werden. Noch wird der aktuelle Nutzen einer SCIP-Datenbank für eine bessere Kreislaufwirtschaft von vielen Fachleuten aus der Entsorgungsbranche jedoch in Frage gestellt.