Europäisches Emissionshandelssystem EU-ETS - Europäisches Parlament stimmt Einigung zu

Europäische Kommission muss 2026 über die mögliche Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in das EU-ETS ab 2028 entscheiden

19.04.2023

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser und Kreislaufwirtschaft hat zurückhaltend auf das Votum des Europäischen Parlaments zur Annahme der Überarbeitung des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) reagiert. Zwar begrüßt der Verband die von den Abgeordneten gebilligte Absenkung der Emissionen aller vom EU-ETS betroffenen Sektoren bis 2030. Dabei sollen die Emissionen im Vergleich zum Niveau von 2005 um 62 Prozent gesenkt werden. Zugleich bedauert der BDE, dass es entgegen der ursprünglichen Forderung des Parlaments keine Einbeziehung der thermischen Verwertung von Siedlungsabfällen in das EU-ETS ab 2026 geben wird.

„Die vorliegende Einigung zum Europäischen Emissionshandelssystem ist eine Regelung mit Licht und Schatten. Die beschlossene Absenkung der Emissionen ist ein Maßstab, der Entschlossenheit zeigt. Bei den Regelungen zur Einbeziehung der thermischen Verwertung in das EU-ETS wäre aber mehr drin gewesen“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.

Das EU-Parlament in Strasburg hatte am Dienstag der im Trilogverfahren im Dezember 2022 erzielten Einigung zugestimmt. Der Verständigung waren lange Verhandlungen von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament sowie dem Rat der Europäischen Union vorausgegangen, an deren Ende die vorläufige Einigung auf neue Regeln des EU-ETS stand. Beim EU-ETS handelt es sich um ein Kernstück des EU-Klimapakets „Fit-for 55“, welches das Ziel verfolgt, die Nettotreibhausgasemissionen innerhalb der Europäische Union bis spätestens 2050 auf null zu reduzieren. Das Emissionshandelssystem sieht dabei vor, dass energieintensive Industrien und Stromerzeuger sogenannte CO2-Zertifikate („Veschmutzungsrechte“) erwerben müssen, um CO2 ausstoßen zu dürfen. Dies soll einen Anreiz dafür schaffen, Energie aus erneuerbaren Quellen zu beziehen. Dieses System wird in entscheidenden Punkten überarbeitet.

Bei der Einigung zur Verringerung der Emissionen haben sich die drei beteiligten EU-Institutionen genau in der Mitte getroffen: Kommission und Rat hatten ursprünglich eine Senkung in Höhe von 61 Prozent gefordert, während das Parlament für eine Senkung in Höhe von 63 Prozent geworben hatte.

In Sachen Einbeziehung der thermischen Verwertung in das EU-ETS sieht die Einigung lediglich vor, dass die EU-Mitgliedstaaten ab 2024 einen Bericht über die im Rahmen der thermischen Verwertung entstandenen Emissionen erstatten müssen. Anhand dieser Angaben muss die Europäische Kommission dann bis Mitte 2026 einen Bericht über die grundsätzliche Möglichkeit der Einbeziehung der thermischen Verwertung in das EU-ETS ab 2028 vorlegen. Zudem muss die Kommission im Rahmen des Berichts festlegen, ob sie für einige Mitgliedstaaten bis maximal Ende 2030 Ausnahmeregelungen in Bezug auf die zwingende Einbeziehung einräumt. Diese Regelung kommt der Forderung des Rates entgegen, der für die Möglichkeit der Einbeziehung der thermischen Verwertung frühestens ab 2031 plädierte. Im ursprünglichen Kommissionsvorschlag war die Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in das EU-ETS zunächst nicht vorgesehen.

Schließlich wurde auch über das zentrale Thema des Auslaufens der kostenlosen CO2-Zertifikate abgestimmt. Nach dem jetzigen System werden an die europäische Industrie noch kostenlose Zertifikate erteilt, um diese vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber Drittstaaten zu schützen. Die Verteilung kostenloser Zertifikate wird nunmehr ab 2026 nach und nach abgeschafft und 2034 vollständig enden. In exakt demselben Zeitraum wird schrittweise ein sogenannter CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) eingeführt. Danach müssen Importeure CO2-intensiver Waren aus Drittstaaten ohne entsprechende CO2-Abgaben für diese an der EU-Grenze künftig Zollabgaben entrichten. Hierdurch sollen einerseits europäische Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber Produzenten aus Drittländern geschützt werden, in denen geringere Umweltstandards als in der EU gelten. Andererseits soll spiegelbildlich verhindert werden, dass europäische Unternehmen ihre Produktion in Drittstaaten mit niedrigeren Klimaambitionen verlagern (Schutz vor Carbon Leakage).

BDE-Präsident Peter Kurth: „Ein Bericht zur Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung ist im Ergebnis ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber dennoch hinter den Möglichkeiten zurückgeblieben. Hier wäre die schnellstmögliche Schaffung einheitlicher Regeln im Hinblick auf den CO2-Ausstoß thermischer Abfallbehandlungsanlagen innerhalb der gesamten EU der bessere Weg gewesen. Der gefundene Kompromiss läuft Gefahr, nationale Alleingänge bis mindestens 2028 zu provozieren, die abhängig von den Ergebnissen des Kommissionsberichtes, zum einen der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU widerspricht und zum anderen die EU-Klimaziele nicht ausreichend unterstützt. Immerhin ist positiv anzumerken, dass sich der europäische Gesetzgeber auf ambitionierte Quoten für die bereits einbezogenen Sektoren im Rahmen der Überarbeitung des EU-ETS geeinigt hat, um die Klimaziele für 2030, respektive 2050, erreichen zu können.“