Europäisches Parlament nimmt finale Fassung der EU-Verpackungsverordnung an

BDE unterstützt die zügige Einführung einheitlicher Standards für Verpackungen und Verpackungsabfallentsorgung in Europa

28.11.2024

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch, 27.11.2024 die sprachlich und juristisch überarbeitete Fassung der EU-Verpackungsverordnung (Korrigendum) endgültig angenommen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft begrüßt die Annahme des korrigierten Textes durch das Parlament ausdrücklich. Dies markiert einen entscheidenden Schritt im Gesetzgebungsverfahren, da nun lediglich die Zustimmung des Rates der Europäischen Union aussteht. Mit dieser wird bis Ende des Jahres oder Anfang 2025 gerechnet, sodass die Verordnung kurz darauf in Kraft treten kann. Ihre Anwendung beginnt jedoch erst 18 Monate nach dem Inkrafttreten, einzelne Regelungen treten sogar erst einige Jahre später in Kraft.

BDE-Präsidentin Anja Siegesmund: „Die EU-Verpackungsverordnung ist ein entscheidender Meilenstein für eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft in Europa. Einheitliche Vorgaben wie Mindestrezyklateinsatzquoten und eine recyclinggerechte Gestaltung von Verpackungen schaffen dringend benötigte Anreize für hochwertiges Recycling bzw. ermöglichen dieses erst und stärken so den Binnenmarkt für Rezyklate.“

Zugleich betonte der Verband die Bedeutung eines zügigen Voranschreitens bei der Erlassung von Sekundärrechtsakten, die die Verordung ergänzen und im Detail ausgestalten werden: „Die Verordnung schafft klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen, Verbraucher sowie die Entsorgungswirtschaft. Diese Regelungen können ihre volle Wirkung jedoch nur entfalten, wenn ihre Anwendung rechtssicher ausgestaltet und beschlossen ist. Daher ist es essenziell, dass die Europäische Kommission die notwendigen delegierten Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen zügig erlässt“, so Siegesmund weiter.

Hintergrund

Die EU-Verpackungsverordnung betrachtet den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und setzt ehrgeizige Ziele, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern. So müssen ab 2030 alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen vollständig recycelbar sein. Für Kunststoffverpackungen werden verpflichtende Einsatzquoten für Rezyklate eingeführt, und die Etikettierung von Verpackungen wird EU-weit vereinheitlicht, um die Getrenntsammlung zu erleichtern.

Zu Beginn der Woche hatte der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) die von den Sprachjuristen des Parlaments und des Rates überarbeitete und korrigierte Fassung (Korrigendum) bestätigt, womit der Weg für die heutige Annahme durch das Plenum geebnet wurde. Sobald der Rat der Europäischen Union den Rechtstext verabschiedet hat, kann die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Anwendung der neuen Regeln beginnt jedoch erst 18 Monate später.

Kontakt

Milena Fritzsche

Persönliche Referentin der Präsidentin