Gewerbeabfallverordnung: BDE begrüßt Überarbeitung der Vollzugshinweise

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung hatte es notwendig gemacht, die LAGA-Mitteilung 34 neu zu formulieren.

26.06.2017

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. begrüßt, dass sich der LAGA-Ausschuss für Abfallrecht (ARA) für eine Überarbeitung der Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (LAGA-Mitteilung 34) ausspricht. Der Ausschuss reagiert damit auf ein Schreiben des BDE, in dem der Verband die notwendige Überarbeitung gefordert hat.

„Wir begrüßen, dass der ARA der LAGA-Vollversammlung empfohlen hat, die Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung zu überarbeiten“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. „Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung macht es notwendig, die LAGA-Mitteilung 34 neu zu formulieren. Um ihren Pflichten nachzukommen, müssen die Vollzugsbehörden immer auf dem aktuellsten Stand sein.“

Der ARA hat der LAGA-Vollversammlung ferner empfohlen, für die Überarbeitung einen Ad-hoc-Ausschuss einzurichten. Die Obmannschaft dafür wird voraussichtlich Hamburg übernehmen.

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Bernhard Schodrowski

Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit