Eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen soll die nachhaltige Beschaffung, also den Einsatz von Recyclingrohstoffen, stärken. Tatsächlich scheitert es an der täglichen Beschaffungspraxis, dass die von den Gesetzgebern geschaffenen Möglichkeiten für einen verstärkten Einsatz von Rezyklate in Produkten oder von Ersatzbaustoffen bei Bauprojekten in der Praxis genutzt werden.
Marktmacht der öffentlichen Hand
Europaweit werden durch die öffentliche Hand jährlich rund 1.500 Milliarden Euro für Produkte und Dienstleistungen ausgegeben. Die Marktmacht der öffentlichen Hand ist damit ein entscheidender Treiber für die Rohstoffwende, also den verstärkten Einsatz von Recyclingrohstoffen.
360-Grad-Blick bei der Beschaffung
Die europäische Kommission hat das Potenzial des sog. „Green Public Procurement“ schon lange erkannt: Das europäische Vergaberecht eröffnet große Chancen für die nachhaltige öffentliche Beschaffung. Eine ganzheitliche Betrachtung zeigt häufig, dass das billigste Angebot eben nicht immer das wirtschaftlichste Angebot ist. Auch die deutschen Rechnungshöfe tragen den 360 Grad-Blick bei der Beschaffung mit: Ihre „Bonner Erklärung zur Nachhaltigkeit“ hat das Ziel, die Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland zu unterstützen.
30.000 Vergabestellen
An Bekenntnissen zur nachhaltigen Beschaffung mangelt es deutschlandweit nicht. Tatsächlich reicht die Phantasie der rund 30.000 Vergabestellen im Bund, in den Ländern und bei den Kommunen bei „Green Public Procurement“ selten über den Einsatz von Recyclingpapier und Optimierungen der Energieeinsparung (z. B. Umrüstung auf LED) hinaus. Dies verwundert, da Recyclingrohstoffe als wichtige Säule in der Rohstoffstrategie der Deutschen Bundesregierung betrachtet werden. Unabhängig von der Frage, wie lange und zu welchen Preisen die verschiedenen Rohstoffe noch aus der Natur zu gewinnen sein werden, ist das Umsteuern auf Kreislaufwirtschaft auch energie- und klimapolitisch gesehen das Gebot der Stunde.
Ansatzpunkte für Umweltaspekte in den Phasen des Vergabeverfahrens: