HBCD-Entsorgung: BDE begrüßt Bundesratsvotum

Der Bundesrat hat der Einführung der Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) zugestimmt.

07.07.2017

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates, mit der die Entsorgung von Hexabromcyclododecan-haltigen Wärmedammplatten aus Styropor langfristig gesichert wird. Die Länderkammer hat in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause dem Kabinettsbeschluss entsprochen, die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) einzuführen und die Abfallverzeichnisverordnung anzupassen.

Die neue sogenannte POP-Verordnung weist bestimmte POP-Abfälle, darunter Hexabromcyclododecan (HBCD), künftig als nicht gefährliche Abfälle aus. Das bisherige Moratorium sah diese Einstufung ebenfalls vor, wäre aber zum Jahresende ausgelaufen. „Durch die Entscheidung des Bundesrates kehrt die Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen in geordnete Bahnen zurück – und das langfristig“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.

Der Beschluss sieht außerdem vor, dass besagte Abfälle dem Getrenntsammlungsgebot, dem Vermischungsverbot sowie dem abfallrechtlichen Nachweiswesen unterliegen: „Diesen Kompromiss akzeptieren wir. Mit der angepassten Verordnung ist es in erster Linie gelungen, dass sich die Entsorgungsengpässe vom letzten Jahr nicht wiederholen werden“, so Kurth.

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