BDE-direkt 31/2020
Um mögliche Insolvenzen abzuwenden, erwägt die Deutsche Bundesregierung ein Hilfspaket speziell für mittelständische Unternehmen. Das zusätzliche Hilfsprogramm soll eine Pleitewelle im Mittelstand verhindern. Dabei geht es um Verbesserungen bei Laufzeiten und Haftungsfreistellung für Kredite.
100-prozentige Staatshaftung
Nach Medienberichten könnten im Rahmen eines zweiten Hilfspakets aufgrund der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation, Firmenkredite für eine begrenzte Zeit mit einer 100-prozentigen Staatshaftung abgesichert werden. Der Bund könnte dafür Garantien in einem Gesamtvolumen von bis zu 300 Milliarden Euro übernehmen. Als Höchstgrenze für die Kredite sind 500.000 Euro pro Firma im Gespräch. Die Lösung ist beihilfepflichtig und muss von der EU freigegeben werden.
Unternehmensgröße: 10 bis 250 Mitarbeiter
Die Überlegungen sehen vor, Unternehmen mit bis 249 Beschäftigten weitere Kredite in Höhe von bis zu drei Monats-Umsätzen zu gewähren. So soll die bisherige „Lücke“ in der Corona-Hilfe für Unternehmen mit zwischen zehn bis 250 Mitarbeitern kurzfristig geschlossen werden. Die beabsichtigten Nachbesserungen des Schutzschild-Pakets der Bundesregierung sind zu begrüßen.
Nadelöhr bei der Kreditvergabe: Hausbanken
Aus der Wirtschaft waren wiederholt Klagen laut geworden, Gelder aus dem laufenden Sonderkreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kämen bei Unternehmen nicht an, weil die Prüfungen der Hausbanken zu aufwendig seien. Auch der BDE hatte sich bereits Ende März sich als einer der ersten Wirtschaftsverbände entsprechend positioniert. BDE-Präsident Kurth hatte sich in der WELT am Sonntag zitieren lassen (WamS am 29.03.2020, Deutscher Mittelstand in Gefahr): „In der jetzigen Form sind die in Aussicht gestellten Liquiditätshilfen nicht zielführend. Es gibt zwar viel Geld, das wird vielfach aber nicht ankommen.“ Anlass der Kritik war ein Hintergrundbriefing der KfW zum aktuellen Förderkreditportfolio für Unternehmen, an dem die BDE-Geschäftsstelle teilgenommen hatte.
Webinar zu Liquiditätshilfen während der Coronakrise
Bund und Länder haben eine Vielzahl von Liquiditätshilfen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus auf die deutsche Wirtschaft aufgelegt. Diese reichen von Soforthilfen, über Kredite bis hin zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuererleichterungen. Wir haben hierzu auch Informationen auf unserer Website bereitgestellt, die wir regelmäßig aktualisieren.
Außerdem ist es uns gelungen, Steuerexperten von PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für ein Webinar zu Liquiditätshilfen während der Coronakrise zu gewinnen: Mittwoch, 08.04.2020 | 11:00 - 12:00 Uhr